Wann wird der Überweg an der Fußgängerbrücke endlich sicherer? Auf dem Weg in den Museumshafen mündet die Fußgängerzone Knopfstraße in einen gefährlichen Überweg. Gerade erst wurde hier eine Joggerin von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Auch wenn sich die Joggerin hier falsch verhalten hat – es kann nicht sein, dass Fußgänger, wie die Hasen vor dem Jäger, vor schnell herannahenden Autos über den Hansering hetzen müssen.
Ich fordere ein Eingreifen der Stadt, um den Verkehr hier klarer und zugunsten der Fußgänger zu regeln. Die Möglichkeit der Installation eines Zebrastreifens muss erneut überprüft und die Geschwindigkeit des KFZ-Verkehrs vor dem Überweg auf 30 km/h gedrosselt werden.
Mündet die ausgebaute Knopfstraße weiterhin in eine lebensgefährliche Furt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich hier weitere Unfälle ereignen. Dies stellt besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmer eine Gefahr dar. Im Moment präsentiert sich die Universitäts- und Hansestadt ihren Bürgern und Gästen nicht sehr fußgängerfreundlich. Sollen Museumshafen und Festspielplatz für Fußgänger weiterhin so miserabel an die Innenstadt angebunden bleiben?
aktuell in der Presse:
http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Greifswald/Joggerin-vom-Auto-erfasst-und-schwer-verletzt
In dieser Stadt gibt es löblicherweise inzwischen viele „Verkehrsberuhigte Bereiche“ in denen leider NICHT MAL ANSATZWEISE Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, auch nicht die Busse der Stadt. (Wieck)
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.
Beim Ausfahren aus einem Verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen »Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.
Radfahrer sind in dieser Stadt auch sehr gefährdet, besonders in der Wolgaster Strasse!
Der Unfall war heftig, wir haben einen großen Bogen darum gemmacht. Immerhin gibt es zwischen Brücke und Knopfstraße mittlerweile ja diese Rettungsinsel auf der Straße, auf der wenige Fußgänger und Fahrräder (natürlich nur ohne Kinderanhänger) Schutz finden. Viel spaßiger gestaltet sich derweil der Spießrutenlauf bei der Überquerung des Hanserings zwischen Fangenturm und den Wallanlagen. Bei Tempo 30 auf dem Hansering müßte die Querung hier wohl nicht mehr im Laufschritt erfolgen. Nebenbei, wann wir das rechtlich nicht haltbare Radfahrverbot auf dem Hansering endlich aufgehoben?
Ich finde es schön, dass der grüne Oberbürgermeister diese Forderung der Grünen jetzt endlich umgesetzt hat!