Der Nordkurier berichtet heute über „Arbeiten für 50 Cent„, sprich über sog. Ein-Euro-Jobs, diesmal in der Fünfzig-Cent-Variante. Ich möchte an dieser Stelle nicht wiederholen, was ich bisher über „Ein-Euro-Jobs“ schon alles geschrieben habe. Das kann hier nachgelesen werden.
Trotzdem regt mich dieser Artikel auf, unabhängig davon, dass so getan wird, als sei das jetzt neu und ein Skandal. Auch hier taucht wieder der Begriff des „Stundenlohns“ für die Mehraufwandsentschädigung auf. Zwar wird dem Jobcenter-Chef Gelegenheit gegeben, näher zu erklären, um was es sich bei der Entschädigung handelt. Der Begriff „Stundenlohn“ wird aber noch nicht einmal in Anführungszeichen gesetzt. Das ist alles nicht neu, sondern seit zehn Jahren, mit Einführung des SGB II (Hartz IV), Realität.
Geradezu erschütternd ist aber die Aussage des Geschäftsführer des Sozialverbands VdK in Mecklenburg-Vorpommern, wenn er denn korrekt zitiert wurde. Ich darf zitieren: „Wenn die Gesetzeslage nun mal so ist, dann ist sie so“, sagt er lakonisch. Dem Jobcenter könne man da keinen Vorwurf machen. „Da müsste man schon das gesamte System infrage stellen“, so Machel. „Im Einzelfall ist das aber tatsächlich oft dramatisch, zumindest aber nicht nachvollziehbar.“
Im Einzelfall ist da nichts Dramatisches, sondern schlicht Unkenntnis über die Rechtslage, zu erkennen. „Ein-Euro-Jobs“ sind in solchen Fällen nicht zulässig. So einfach ist es. Ich darf noch einmal verweisen.
Der Kommentar zum Artikel, leider nicht online, spricht ebenfalls von „sträflichst unterbezahlter Arbeit“. Bis zum Beweis des Gegenteils muss ich davon ausgehen, dass auch der Autor den Zweck der Arbeitsgelegenheiten nicht verstanden hat. In den meisten Fällen sind die Jobs unzulässig, und eben nicht unterbezahlte Arbeit. Wohin diese Unkenntnis führt, ist in den Facebook-Kommentaren zum NK-Artikel nachzulesen. So heißt es u.a.: Das geht mir auch richtig auf den Wecker, dieses ständige KLAGELIED auf die armen Harz IV Leute aber vor allem, dass ständig vergessen wird, dass diese Leute die Miete/Nebenkosten etc bezahlt bekommen, einfach so !!! Es wäre an der Zeit und, wie ich finde, Pflicht der Presse, darauf hinzuweisen, dass es sich beim ALG II um einen Grundrechtsanspruch auf das menschenwürdige Existenzminimum handelt, der eben nicht von einer Gegenleistung, und zwar nie, abhängig ist bzw. sein darf. Wie fest das aber anscheinend verankert ist, zeigt sich bei diesem Kommentar: Das es dafür nur eine Aufwandsentschädigung gibt, war für diese Leute völlig OK, denn wortwörtlich: „Warum sollen wir Hartz 4 gratis bekommen?“ Weil es ein Grundrecht ist…
„Es wäre an der Zeit und, wie ich finde, Pflicht der Presse“
Ein frommer Wunsch ist das, denn wer sich auf die Presse verlässt, ist bereits verlassen – von allen guten Geistern.
Pflicht der „Presse“ ist vor allem, möglichst anstrengungsfrei Seiten zu befüllen.
In all den Jahren seit Einführung der Hartz-Gesetze sind viele Seitenbefüller ahnungslos und voreingenommen geblieben und werden es bleiben. Zeit, ein ganz klein wenig dazuzulernen, war ja wohl genug.