Die ARGE Greifswald bekommt Konkurrenz aus der Nachbarschaft. Nach Ansicht des Leiters der Sozialagentur Ostvorpommern, Kurt Rabe, ist es nicht Aufgabe der Behörde gegen Lohndumping vorzugehen und „darauf zu achten, dass nach Tarif gezahlt wird“.
Lieber Herr Rabe,
ich wiederhole es gerne: Manchmal lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Im SGB II, das ist das Gesetz für ALG II-Berechtigte, steht, dass Betroffene jede Arbeit, die zumutbar ist, annehmen müssen. Unzumutbar sind danach solche Jobs, bei denen u. a. sittenwidrige Löhne gezahlt werden. Ein Lohn von mehr als 30 % unterhalb des Tarif- oder ortsüblichen Lohnes ist anerkanntermaßen sittenwidrig.
Lehnt nun ein Betroffener ein Arbeitsangebot ab, so haben Sie zu prüfen, ob dieser Job für ihn, wozu auch die Vergütung gehört, zumutbar war. Wie anders als mittels einer Prüfung, soll dies funktionieren?
Ihr Verweis auf die Zuständigkeit der Zollbehörde ist wie der Fingerzeig des ertappten Kleinkriminellen auf den Unschuldigen, der dadurch von seiner Täterschaft ablenken will und die Häscher bewusst irreführend auf dessen Fersen hetzt. Letztlich geht es hier um Steuergelder, die anderweitig eingesetzt, weitaus nachhaltiger auf den Arbeitsmarkt wirken könnten.
Diese kleine Fortbildung war kostenlos.