Auch vermeintliche Kleinigkeiten solle man nicht übergehen.
Die Diskriminierung von Solaranlagen in der Gestaltungssatzung für die Innenstadt wollte die grüne Bürgerschaftsfraktion nicht einfach so hinnehmen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch abgelehnt. Und zwar von allen anderen, die sonst auch gerne belegen, die Vokabel „Klimaschutz“ fehlerfrei aussprechen zu können. Wenn es dann allerdings ernst wird, bleibt nur das grüne Original auch konsequent.
Das ist wirklich lächerlich! – Die diskriminierten Solaranlagen der Greifswalder Altstadt! – Die BS-Fraktion der Grünen scheint im Zuhören, Lesen und Zusammenhänge erkennen nicht allzu bewandert. Da war von Einzelfallprüfung die Rede! Wenn dann das grüne Auge beleidigt ist, ist das Geschrei ja meist auch recht groß. Außerdem ist´s echt armselig in Sachen Klimaschutz nur den Begriff Solaranlagen zu kennen und sich dann über andere zu mokieren.
In der nun verabschiedeten Gestaltungssatzung heißt es in §5, Absatz 9: „Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind nur zulässig, wenn sie vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind oder sie bei Metall-Glasfassaden farblich angepasst eingelassen sind.“
Ich kann dort keine „Einzelfallprüfung“ erkennen. Davon ist nur in der Sachdarstellung die Rede. Diese ist aber nicht Teil der Satzung; darauf kann ich mich als Bauherr aber nicht berufen.
Hätte nicht ein ästhetischer Vorbehalt genügt, der tatsächlich eine Einzelfallprüfung vorsieht? Wie Denkmalschutz und Solarenergienutzung gut zusammengehen zeigt die Wiecker Kirche.
Und wie kommt syksy darauf, dass wir nur an Solaranlagen denken?