Frisch vorgelegt wurde jetzt der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wahlrechts in Mecklenburg-Vorpommern. Neben einigen begrüßenswerten Vereinheitlichungen und redaktionellen Klarstellungen gibt es leider immer noch einiges zu kritisieren, das sich diesseits grundsätzlicher Fragen wie „Einerwahlkreise“ oder „Sperrklausel“ bewegt.
Das Festhalten am Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer hat zwei gravierende Nachteile. Durch die fehlende Konsistenz (die Sitze haben keine feste Reihenfolge) ist die Vergabe von Ausgleichssitzen im Falle eines Überhanges nicht eindeutig lösbar. Weiterhin soll außerdem Überhang im Landtagswahlrecht nicht immer vollständig ausgeglichen werden. Die Klarstellung in Richtung „großen Augleich“ macht unausgeglichenen Überhang zwar vergleichsweise unwahrscheinlich, sachlogisch begründet werden kann die Kappung aber so oder so nicht. Beim Kommunalwahlrecht ist die erhebliche Schwankungsbreite der natürlichen Sperrklausel für den ersten Sitz gerade in kleineren Kommunen ärgerlich, weil hier doch der Zufall ziemlich absurde Konstellationen hervorrufen kann.
Richtig absehbar wird der Ärger aber erst dann, wenn alle den §61 richtig verstanden haben. Die Einteilung des Wahlgebiets in den Landkreisen schreibt dabei Wahlbereiche vor, deren Einwohnerzahlen um nicht mehr als 15% vom Durchschnitt abweichen dürfen. Für die eingekreisten vormals kreisfreien Städte bedeutet das eine Aufteilung in mehrere Wahlkreise auch bei den Wahlen zum Kreistag, sonst wären die Wahlkreise bei 77 zu wählenden Kreistagsabgeordneten zu groß. Gegenüber einer freieren Regelung wird das bei den meisten Listen dazu führen, dass die Städte schwächer im Kreistag vertreten sein werden, möglicherweise auch unterrepräsentiert. Dass unser eigener grüner Laden aufgrund seiner markanten Hochburgenstruktur hier die Ausnahme der Regel darstellen wird, ändert nichts an der für mich tendenziell antiurbanen Richtung.
Und gar nichts finden wir zur Frage, wie die Fusions-„Partner“ sich im Vorhinein auf die Einteilung des Wahlgebiets einigen sollen. Das wird möglicherweise noch für viel Freude sorgen.