Gemeindefusionen und ihre möglicherweise doch nicht so unwichtigen Details

Eine durchaus erfreuliche Meldung zum Jahresbeginn war, dass die Gemeindefusion zwischen Greifswald und Wackerow noch in diesem Jahr in greifbare Nähe rückt. Die Hoffnung ist da, dass durch die Erweiterung des Greifswalder Stadtgebietes bis zum Rienegraben eine Dynamik in Gang gesetzt werden kann, die auch weitere der Klein- und Kleinstgemeinden im Umland in leistungsfähigere und übersichtlichere Strukturen überführt. Anderenfalls wird ein gutes Funktionieren des mutmaßlich künftigen Großkreises, dessen Name noch nicht genannt werden kann, schon aufgrund der schieren Anzahl kreisangehöriger Gemeinden unmöglich sein.
Wenn ich einleitend erst von „Gemeindefusion“, dann von „Erweiterung des Stadtgebietes“ schrieb, so ist dies als absichtsvoller Hinweis darauf zu verstehen, dass es zwar immer noch eine Fusion ist, aber das Verhältnis der EinwohnerInnenzahlen von 38:1 den Volksmund nicht unberechtigt den Terminus „Eingemeindung“ verwenden lässt.
Auch damit wird man klarkommen, denn wie es heißt, wurde an alles gedacht. Wirklich?
Dass die Fusionsgemeinden auch jeweils über gewählte Vertretungen verfügen, die dann auch fusionieren müssten, kommt bislang in der Diskussion nicht vor. Kurionserweise ist diese Frage auch nicht über die Kommunalverfassung explizit geregelt und somit im Rahmen des Fusionsvertrages zwischen den Partnerinnen frei auszuhandeln. Eine gleichberechtigte Fusion von Bürgerschaft und Gemeinderat kommt dabei nicht in Betracht, da das Verhältnis 38:1 so nicht mal annähernd wiedergegeben würde. Bei dem, was in Frage kommt, heißt es, höllisch aufzupassen, denn letztlich geht es um nichts Geringeres als die Frage, ob Wackerow die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft entscheidend beeinflusst. Dabei kann es schon darauf ankommen, ob das Sitzverhältnis am Ende 43:1 (Addition von Wackerowern gerundet), 43:2 (Addition von Wackerowern aufgerundet) oder 42:1 (echte Fusion mit gesetzlicher Zielgröße 43) beträgt. Wenn mit dem dritten Modell tatsächlich ein Bürgerschaftsmitglied ausscheiden müsste, ist schließlich noch zu fragen, welches. Juristisch ist ferner zu klären, wie man eigentlich bewertet, dass ausscheidende oder zu Ortsräten herabgestufte GemeindevertreterInnen ursprünglich für fünf volle Jahre gewählt wurden.
Aber, wie gesagt, das alles scheint so unwichtig zu sein, dass sogar in der Kommunalverfassung nichts Erhellendes dazu steht. Gemeindevertretungen stören halt auch manchmal beim Durchverwalten. Der Gemeinderat von Wackerow ist ja auch völlig unwichtig. Hier findet man jedenfalls nichts darüber, wie er zusammengesetzt ist und was er so macht. Anderswo im Netz auch nicht. Oder müssen wir aus Greifswalder Sicht nicht doch am Sinn der Fusion zweifeln, wo doch in Wackerow das Onlinezeitalter noch im Archaikum zu stecken scheint?

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.