Die in der letzten Woche begonnene Reihe zum grünen Landtagswahlprogramm ruhte ein paar Tage, aber sie ist nicht vergessen bzw. das Programm nicht so kurz wie möglicherweise nach dem Abbruch nach Teil 3 zu befürchten stand.
Auf den Schwerpunkt Umwelt und den Schwerpunkt Bildung folgt im Programm der Schwerpunkt Soziales, eingeschlossen hier die Gesundheit. Wie schon der Bildungsteil gehört auch das Kapitel zu sozialer Gerechtigkeit und Gesundheit zu den erfreulichen Teilen im Programm. Auch hier lag es zu nicht unwesentlichen Teilen an den handelnden Personen. Jörg Sauskat hatte, nach Zuarbeit verschiedener Personen, eine gute Grundlage entworfen. Einige Änderungen und Ergänzungen trugen dann zur Schärfung wesentlicher Positionen und damit zur notwendigen Klarheit bei. In zentralen Fragen sozialer Gerechtigkeit waren das dabei vor allem Initiativen des aus diesem Blog gut bekannten Gregor Kochhan. Das zeigt auch, dass Personen, die durchaus und erklärtermaßen unterschiedlichen Parteiflügeln zuzurechnen sind, in der Lage sind, gute Kompromisse zu erreichen, wenn nur der beiderseitige Wille dazu auch vorhanden ist.
Und so wurde eben klar, dass die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit für uns auch Verteilungsfragen einschließt, was eben nicht bedeutet, deswegen gleich einen „paternalistischen Ansatz“ verfolgen zu müssen. Vielmehr sind alle Zugangshürden, unter anderem diejenigen finanzieller Art, für ein gleichberechtigtes Mitwirken aller am gesellschaftlichen Leben, abzubauen, damit ein Staat eben nicht paternalistisch handeln muss. Auch im Abschnitt zur Familienarmut wurden Anregungen aus dem Kreisverband Greifswald-Uecker-Peene aufgegriffen, so dass einige zunächst unglückliche Formulierungen von vornherein vermieden worden sind.
Den einzigen Anlass zum Kopfschütteln bot eine Posse um ein Wort im Abschnitt zur Wohnungspolitik, den ich in weiten Teilen selbst beigesteuert hatte. Da fiel mir etwas zu spät auf, dass ich mit dem Satzteil „Die Kommunen als Akteure“ die Genuskongruenz nicht beachtet hatte, und ich stellte daher einen Änderungsantrag. Statt den einfach zu übernehmen, stellte ihn der Landesvorstand zur Abstimmung und bot mir so einen Anlass, aus dem „Berner Sprachleitfaden“ zu zitieren. Daher nochmal für alle zur Erinnerung: Die Gemeinde ist kein „Arbeitgeber“, die Stadt kein „Gastgeber“ und die Kommune kein „Akteur“. Der Antrag wurde angenommen.
In Teil 5 wird dann die grüne Gesellschaftspolitik und die Kultur besprochen werden.