Der tägliche Grund, GRÜN zu wählen (34)

Diesmal: Kompetenz für Wahlgesetze
Ich mag Zahlen an sich ja ganz gerne. Neben ihrer unbestreitbaren Nützlichkeit behaupte ich, die Zahlenwelt besitze auch eine eigene Ästhetik, die ihr einen Wert an sich verleiht.
Zahlen können auch dabei helfen, politische Inhalte zu vermitteln und begreifbar zu machen. Was eine bloße Zahl ohne Zusatz aber nicht sein kann, ist der Inhalt selbst. Das aber sehen nicht alle Gruppierungen so, die zur Kreistagswahl im südlichen Vorpommern antreten.
Eine der konkurrierenden Kandidatenzusammenschlüsse ist in diesen Tagen nämlich empört darüber, nicht in allen Kreistagswahlbereichen gleich weit vom oberen Rand des Stimmzettels entfernt zu stehen. Man habe die Wahlwerbung schließlich darauf abgestimmt, dass man die „Liste 10“ sei. Und nun das. Man ist gar nicht in allen Wahlbereichen die „Liste 10“.
Das kann schon mal passieren. Schlichter Grund ist, dass es Listen gibt, die nicht in allen Wahlbereichen antreten. Das LKWG macht zur Anordnung auf den Stimmzetteln in §22 folgerichtig auch nur Aussagen zur Reihenfolge: „Die Bewerbungen oder Listen werden in folgender Reihenfolge aufgeführt: 1. Bewerberinnen und Bewerber oder Listen, die für eine der an der letzten Wahl gleicher Art im Wahlgebiet beteiligten Parteien auftreten, in der Reihenfolge der von diesen Parteien bei dieser Wahl im Landesdurchschnitt erreichten Stimmenzahl, 2. Bewerberinnen und Bewerber oder Listen, die für sonstige politische Parteien oder Wählergruppen auftreten, in alphabetischer Reihenfolge des Namens dieser Partei und Wählergruppe, 3. Einzelbewerbungen in alphabetischer Reihenfolge des Namens.“ Von Listennummern ist nirgends die Rede.
Da es sich um jene Liste handelt, die vollmundig die Vokabel „Kompetenz“ im Namen führt, müssen wir darauf hinweisen: Es mangelt in deren Reihen bereits an der Kompetenz, die helfen würde, Wahlgesetze richtig zu lesen und zu verstehen. Und so unausgegoren das LKWG oft ist: In diesem Punkt liest es sich erfreulich klar.
Wofür die doch nicht so kompetente Liste nun steht, wissen wir jetzt immer noch nicht. Es wäre ja auch nicht so schön, wenn die Vorpommern erfahren, dass es wir es hier mit einem eher eintönigen Zusammenschluss von Personen zu tun haben, die in erster Linie ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen im Sinn haben, kaum aber die zukünftige Entwicklung der gesamten Gesellschaft.
Und was die Interpretation der Wahlgesetze anbelangt: Wir freuen uns immer, wenn wir anderen helfen können, das ist unser heutiger Grund für GRÜN.

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