Anfrage der grünen Bürgerschaftsfraktion: Wie ist der Stand der Korruptionsabwehr?

Am 14. Januar 2013 fand im Greifswalder Bürgerschaftssaal eine gemeinsame Veranstaltung der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion, der GRÜNEN Kreistagsfraktion und des Grünen Forums Selbstverwaltung mit dem Thema „Transparente Stadt. Fairer Wettbewerb statt Korruption“ statt.

Prof. Dr. Wolfgang Joecks vom Lehrstuhl für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Universität Greifswald und die Politologin Dr. Ludmila Lutz-Auras von der Universität Rostock führten die rund 30 Gäste in das Thema ein. Dabei wurde sowohl die juristische als auch die kommunalpolitische Seite beleuchtet. Es wurde deutlich, dass ein Problem von Korruption im oft geringen öffentlichen Aufklärungswillen besteht. Juristisch ist Korruption oft nicht fassbar und daher nur schwer zu verfolgen. Unstrittig war, dass Korruption ein landesweit verbreitetes Problem darstellt und auch Greifswald nicht davor sicher ist.

Unter den interessierten Zuhörenden befanden sich auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, darunter Dirk Bauer, seit einigen Monaten Korruptionsbeauftragter der Stadt. Sie berichteten, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bereits Vorschriften zur Abwehr von Korruption und Vorteilsnahme gebe.

Welche Form und Qualität diese Regeln haben, möchte die GRÜNE Bürgerschaftsfraktion nun genau wissen. Deshalb stellt sie mit Bezug auf die Veranstaltung eine Kleine Anfrage an die Stadtverwaltung mit folgendem Inhalt:
1.Welche Form (z.B. Dienstvorschrift, Verordnung…) haben die für die Stadtverwaltung geltenden Vorschriften zur Abwehr von Korruption und Vorteilsnahme?
2.Inwiefern und wann sind Präzisierungen dieser Vorgaben geplant?
3.Ist der Korruptionsbeauftragte der Stadt mit der Erarbeitung eines Antikorruptionskonzeptes beauftragt? Wann wird dieses voraussichtlich vorliegen?

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