Fracking, die Risikotechnolgie zur Förderung von Kohlenwasserstoffen,fand im Juni 2014 in Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Vorpommern-Rügen zum ersten Mal seit Sommer 2011 wieder Anwendung in Deutschland. Die Testförderung am Saaler Bodden wurde mit 10 Fracs entlang der Horizontalbohrung durchgeführt. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist in Lütow und Pudagla auf der Insel Usedom ebenfalls geplant Erdöl mittels der Fracking Technologie zu fördern.
Mitglieder des Kreisverbandes von Bündnis 90/ Die Grünen engagieren sich gegen diese Pläne und beteiligten sich aktiv an der Organisation und Durchführung der Demonstration gegen die geplante Erdölförderung auf Usedom am Ostermontag diesen Jahres.
In der Mitgliederversammlung des grünen Kreisverbandes sprach sich der Kreisverband am Montag, den 8. September 2014, für ein Fracking-Verbot aus. Die Mitglieder votierten einstimmig für eine Unterstützung der Korbacher Resolution, die neben dem Verbot der Risikotechnologie auch ein Einfuhrverbot gefrackter fossiler Energieträger, eine Reform des veralteten Bergrechts sowie eine konsequente Energiewende weg von den fossilen Energieträgern fordert. „Die Korbacher Resolution ist die Position vieler engagierter Initiativen gegen Fracking-Vorhaben,“ erläutert Kreisvorstandsmitglied Kristin Wegner. „Wir verknüpfen als Grüne in der Auseinandersetzung um Fracking die lokale Dimension mit der europäischen.“ Auch die grüne Fraktion im Europäischen Parlament entschied sich am 9. September 2014, die Korbacher Resolution zu unterzeichnen.
Der Wortlaut der Korbacher Resolution ist folgender:
„Folgende Forderungen richten wir an Bund, Länder und die Europäische Union:
Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilenEnergieträgern.
Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.
Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.“