:UPDATE die Behörden überwachen den Chemiebetrieb in dieser Richtung nicht, Antworten siehe unten:
In der Anklamer Bioethanol-Anlage wird ein Wasser-Ethanol-Gemisch mittels azeotroper Destillation getrennt, um möglichst reinen Ethanol zu erhalten. Dabei kommen sogenannte Schleppmittel zum Einsatz, häufig Toluol. Das Ethanol-Endprodukt wird nach seiner Gewinnung vergällt. In der EU sind verschiedene Vergällungsmittel für Ethanol zugelassen:
– Ethyl-tert-butylether (ETBE, für Kraftstoffe)
– Methylethylketon (2-Butanon)
– Isopropylalkohol (2-Propanol)
– Denatoniumbenzoat
Diese Chemikalien sind mitsamt gesundheitsschädliche Gefahrenstoffe, wenn sie in die Umwelt gelangen.
Folgende Frage wurde von Ursel Karlowski (MdL) an das StALU Stralsund und die Untere Wasserbehörde in Anklam gestellt. Die Antwort werden wir hier veröffentlichen:
Wurden die Abwässer auf dem Fabrikgelände und/oder das Wasser der Peene im betreffenden Zeitraum auf Produkte untersucht, die neben dem Zielprodukt (also Ethanol) ebenfalls bei der Produktion Ethanol aus Zuckerrüben anfallen?
Im Konkreten geht es zum Beispiel um die Frage, ob die Abwässer und / oder der Zuleitungskanal zur Peene auf
> – Schleppmittel
> – Vergällungsmittel
> – oder weitere in Frage kommenden Beiprodukte aus der Ethanolproduktion
untersucht wurden.
Und wenn solche oder ähnliche Untersuchungen durchgeführt wurden, interessieren mich die entsprechenden Ergebnisse.
Dr. Ursel Karlowski, MdL
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Antwort StALU:
> Sehr geehrte Frau Dr. Karlowski,
>
> ich bin vom Leiter des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern mit der
> Beantwortung Ihrer Fragen beauftragt.
> Durch meine Behörde und meine Abteilung sind keine Untersuchungen oder
> Analysen im Sinne Ihrer Fragen beauftragt worden. Mir liegen auch keine in
> diesem Sinne vor oder sind bekannt.
> Entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung I der Ministerien des Landes
> Mecklenburg-Vorpommern leite ich meine Antwort auch an das Ministerium für
> Wirtschaft, Bau und Tourismus weiter.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Antwort Untere Wasserbehörde
> Sehr geehrte Frau Karlowski,
>
> das Überwachungsprogramm der behördlichen Überwachung richtet sich nach Anhang
> 18 der Abwasserverordnung (Zuckerherstellung).
>
> Im Jahr 2008 hat das StALU eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt. Darin sind
> die Grenzwerte für die Ableitung von behandeltem (Ab)Wasser in die Peene, die
> behördliche Überwachung und die Eigenkontrolle festgelegt.
> Ich habe schon verstanden, wohin sie mit Ihrer Frage zielen, aber die
> Situation ist so, dass die untere Wasserbehörde des Lk V-G die von Ihnen
> angefragten Werte nicht hat.
> Die Wasserbehörde ist nur für „Benutzungen“ von Gewässern zuständig. Über
> betriebsinterne Prozesse liegen mir keine Detailinformationen vor. Vielleicht
> erhalten Sie vom StALU die von Ihnen angefragten Werte.
> Aufgrund der Vermischung von Abwasser aus der Zuckerherstellung, aus der
> Bioethanolproduktion und der Biomethanproduktion kommt nach meiner Auffassung
> auch Anhang 22 (Chemische Industrie) zur Anwendung. Diesen Aspekt hat leider
> die bis zur Gebietsreform zuständige Wasserbehörde (StALU,ehm. StAUN UEM)
> nicht in Betracht gezogen.
> Nun müssen die Versäumnisse der Vergangenheit aufgearbeitet werden. Eine gute
> Gelegenheit bietet sich jetzt im Zuge der Erweiterungsplanung der
> Zuckerrübenverarbeitung. Das erste Arbeitsgruppengespräch findet am 14.10.2015
> in Schwerin statt (Wirtschaftsministerium).
> Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende und verbleibe
Bildquellen
- f2: Bildrechte beim Kreisverband
- Unbenannt: Bildrechte beim Kreisverband
http://blog.gruene-vorpommern-greifswald.de/2015/10/07/nach-der-chemiekatastrophe-im-peenetal-fragen-an-die-landraetin
Guten Tag!
Also immer sterile Flaschen zur Probenahme zu Hause haben und
bedarfsweise mit einem guten Zeugen je 2 Proben nehmen. Eine
in den Gefrierschrank und die andere Flasche zum Analytik-Labor.
MfG
http://budich.org/public/dirbu08.htm