Die Bewegung für mehr Qualität in den Kitas in Greifswald nimmt Fahrt auf. Die Greifswalder GRÜNEN haben ein 5-Punkte-Programm entworfen, das sie zur Zeit mit Erzieherinnen, Eltern, Verbänden und Trägern diskutieren. Dann werden wir es in die Bürgerschaft einbringen. Es wird Zeit, dass sich etwas tut. Und es muss Geld in die Hand genommen werden – sowohl in der Stadt, als auch im Land.
5-Punkte-Programm für Qualitätssicherung an den Kindertagestätten in Greifswald (Entwurf)
1. KiföG-Novelle M-V: Die UHGW wird aufgefordert die Bestrebungen auf Landesebene zu unterstützen, die darauf abzielen, den Personalschlüssel der KiTas zu verbessern.
2. Personalschlüssel in Greifswald: Das Jugendamt trägt dafür Sorge, dass der Personalschlüssel in den städtischen und den KiTas in freier Trägerschaft nicht negativ von den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V abweicht. Der Personalschlüssel darf weder in den städtischen noch in KiTas freier Trägerschaft nach den Fehlzeiten der Kinder berechnet werden. In den Personalschlüssel muss ausreichend Zeit für die Nacharbeit, Dokumentation und Elternarbeit der Erzieherinnen einfließen. Eine Kürzung des Personalschlüssels ausschließlich aus haushaltstechnischen Gründen ist abzulehnen, da sie sich aus pädagogischer Sicht nicht rechtfertigen lässt.
3. Fortführung der KiTa-Konzeption Greifswald: Im Rahmen der Erarbeitung der Fortführung der KiTa-Konzeption ist zu diskutieren, wie viele städtische und wie viele Tagesstätten in freier Trägerschaft für die UHGW sinnvoll sind.
Es ist zu überprüfen, welchen Stellenwert die pädagogischen Profile der KiTas für die Eltern bei der Auswahl einer KiTa haben. Außerdem sind regelmäßige Evaluationen in den KiTas durchzuführen, die die praktische Umsetzung der pädagogischen Profile auf den Prüfstand stellen. Daraus ist abzuleiten, ob die Einführung besonderer pädagogischer Profile bei den städtischen KiTas mit dem Ziel, ein Auswahlkriterium für die Eltern zu schaffen, zielführend war.
4. Qualitätssicherung im KiTa-Alltag: Es muss sichergestellt werden, dass die Kinder während der Kernzeiten der Ganztagsbetreuung (8.00 – 16.00 Uhr) von nicht mehr als 2 Erzieherinnen betreut werden. Die Betreuung durch mehr als 2 Erzieherinnen darf nur im Ausnahmefall nötig sein. Die Aufteilung von Gruppen wegen fehlender Erzieherinnen ist zu vermeiden.
5. Um das gesetzlich verankerte Geld für die Kinder im Vorschuljahr zu gewährleisten, wirkt die UHGW auf Landesebene darauf hin, dass das Vorschulgeld auf Grundlage der aktuell betreuten Kinder berechnet wird und nicht mehr auf Zahlen aus den Vorjahren.
Während des Vorschuljahres wird durch Elterngespräche sowie frühzeitigen und regelmäßigen Austausch mit der dem Sozialraum der KiTa zugeordneten Grundschule ein reibungsloser Bildungsübergang der Vorschulkinder gewährleistet. Hierfür ist eine angemessene Stundenzahl für die Erzieherinnen der Vorschulkinder mit Beginn des Vorschuljahres in den Personalschlüssel einzurechnen.
Frauke Fassbinder und Anja Reuhl