Rechtsstaat

Wie schrieb die OZ (OZ/LOKAL/WLG Dienstag, den 23. 11. 2010) vor kurzem über einen Protest vorm „Zwischen“lager Lubmin: Lubmin (OZ) – — Diese Sache wird noch ein Nachspiel haben. Meint jedenfalls Polizeisprecher Axel Falkenberg. Aus seiner Sicht sei der Protest einer Handvoll Leute am Sonntagmittag vor dem Zentralen Zwischenlager Nord in Lubmin eine abgekartete, bestellte Aktion gewesen. Deshalb habe auch deren Initiatorin, Christa Labouvie (Kreistagsabgeordnete von der Insel Usedom), nunmehr eine Klage am Hals. „Es handelte sich laut gültigem Recht um eine nicht genehmigte Versammlung“, meint Falkenberg weiter (Hervorhebung von mir).

Eine kleine Anmerkung in Richtung Polizei und OZ sei gestattet: Demonstrationen unterliegen nicht der Genehmigung, sie sind genehmigungsfrei (versteht sich bei der Wahrnehmung eines Grundrechts eigentlich von selbst!). Geplante Versammlungen müssen lediglich angemeldet werden, Spontandemonstrationen noch nicht einmal das.

6 Kommentare bei „Rechtsstaat“

  1. Ich fühle mich irgendwie Opposition heute 🙂
    Aber lieber Herr Kochhahn,

    was sind denn Spontandemonstrationen? Die Gesetzeslage ist doch eindeutig:

    Versammlungsgesetz
    § 14 (1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.

    Ich verstehe die Verwunderung einfach nicht. Die Polizei soll sich an Ordnung und Gesetz halten. Das hat sie anscheinend getan.
    Falls ich bei meine Einschätzung etwas nicht bedacht habe bitte ich um einen Tip.
    Das Demonstrationen nicht angemeldet werden müssen ist also grober Unfug. Vielen hier ist das leider nur klar wenn plötzlich die NPD eine „Spontandemonstration“ durchführt und denselben Quatsch anführt wie Herr Kochhan hier.
    Herr Kochhan, bitte belegen sie Ihre Einschätzung und widerlegen somit meine Ansichten hier.

    1. Hab mir selbst nen Tip gegeben und wollte meinen Kommentar löschen.
      Im Eifer des Gefechts habe ich den Blogeintrag falsch interpretiert.

      angemeldet und genehmigt sind eben zwei verschiedene Worte.
      Als Spontandemonstration kann diese Aktion allerdings nicht bewertet werden.

      Im Grunde meinte die Polizei wohl auch, dass eine Anmeldung nicht stattgefunden hat, oder?

      1. Danke!
        Ob es eine spontane Aktion war, mögen die Gerichte entscheiden…

    2. Gerne!
      Auf den Seiten der Berliner Polizei:
      „Demonstrationen unter freiem Himmel (das Versammlungsgesetz spricht von „Versammlungen und Aufzügen“) müssen rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Für so genannte Spontanversammlungen gilt das nicht in jedem Fall.“
      http://www.berlin.de/polizei/service/versammlung.html
      Und von Genehmigungen ist erst recht die Rede.
      Wenn die NPD als bislang nicht verbotene Partei eine Demonstration anmelden oder auch spontan veranstalten will, so hat sie natürlich das Recht dazu…

  2. „Es handelte sich laut gültigem Recht um eine nicht genehmigte Versammlung“, meint Falkenberg weiter

    Da für OZ-Redakteure Ruhe die 1. Bürgerpflicht ist, ist dieser Freudsche Verschreiber, von wem auch immer zuerst in die OZ-Welt gesetzt, ein völlig normaler Vorgang. Leiderleider schlucken es bildlich die meisten Leser. Und da die OZ einen Hang hat, möglichst nichts zu berichtigen, wird sich auch dieser Unsinn vielen dafür zahlenden Lesern einprägen, obwohl er Leserverblödung beinhaltet.

  3. […] auszuräumen, gehe ich gleich erst einmal zur Polizei wegen der Strafanzeige gegen mich, Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der Tenor euer Pressemitteilung spiegelt genau die Haltung wider, die ich auch der grünen Partei […]

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