„Städte dürfen keine Sozialdetektive einsetzen“ titelte der law blog soeben und verweist auf ein Urteil des Thüringischen Oberverwaltungsgerichtes (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2010, 3 KO 527/08).
Es gebe nämlich keine gesetzliche Grundlage, die derartige Methoden erlaubt. Sozialdaten dürften nur unter sehr engen Voraussetzungen ohne Mitwirkung des Betroffenen erhoben werden, so der law blog. Da dies eine Vorschrift aus dem SGB I ist und somit auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, ist das Urteil zwanglos auf die ARGEn übertragbar. Mal sehen, was die OZ berichten wird.
Wir werden jedenfalls die Greifswalder ARGE auffordern, derartige Praktiken in Zukunft zu unterlassen.