Vorpommersches Landrecht

bricht Bundesrecht, zumindest wenn wir den Bürgermeistern von Wackerow oder Neuenkirchen Glauben schenken können. Die OZ „Gemeinden verlieren Ein-Euro-Jobs“ (S. 15 der Greifswalder Lokalausgabe) zitiert den Wackerower Bürgermeister Hering: Ohne „Ein-Euro-Jobber“ können wir vieles nicht mehr erledigen.

Oder Riechert (Neuenkirchen) in Anspielung auf den angekündigten Wegfall zahlreicher „Ein-Euro-Jobs“: Das ist mit den Gemeindearbeitern allein nicht zu machen.

Vom SGB II bzw. den Voraussetzungen unter denen „Ein-Euro-Jobs“ zulässig sind (dazu hier) haben diese beiden jedenfalls noch nichts gehört. Da war doch was mit der Zusätzlichkeit solcher „Jobs“? Aber in Vorpommern anscheinend egal. Können Bürgermeister eigentlich wegen erwiesener Unkenntnis der bundesgesetzlichen Regelungen entlassen, abgewählt oder was weiß ich werden?

Leider sieht auch die OZ keinerlei Notwenigkeit, da nachzufragen.

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