Meine Daten gehören mir? Nach dem Landesmeldegesetz M-V (LMG) ist das leider nur der Fall, wenn man es der Meldebehörde ausdrücklich bekannt gibt. Denn grundsätzlich dürfen zum Beispiel Religionsgemeinschaften nicht nur Daten ihrer Mitglieder abrufen, sondern auch von deren Angehörigen..
Und in nächster Zeit dürfen sich die Meldebehörden auf eine zusätzliche Flut von Anfragen gefasst machen, denn Parteien haben gem. § 35 Abs. 1 LMG nicht nur das Recht, Namen und Adressen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren, sondern auch deren Alter. Diese Möglichkeit nutzte in letzter Zeit vor allem die NPD, um politisch vermeintlich nicht gefestigten jungen Menschen Hetzmaterial zuzuschicken. Die Möglichkeit dazu beginnt sechs Monate vor eine Wahl, was wegen der anstehenden Landtagswahl bedeutet, dass seit zwei Wochen Meldedaten herausgegeben werden können. Auch wenn Parteien gesetzlich verpflichtet sind, die Daten eine Woche nach der Wahl wieder zu löschen – wer überprüft das und wie kann man sicher gehen, dass kein NPD-Funktionär sich die Auskünfte noch schnell auf einen Memory-Stick gezogen hat?
Die gesetzliche Regelungen sind natürlich zu kritisieren, denn aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollte eigentlich folgen, dass private Daten grundsätzlich privat bleiben und sie erst mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden können. Um sich aber vor der Zusendung von brauner Propaganda und sonstigem Papiermüll zu schützen, sollte man vor allem die Weitergabe der eigenen Meldedaten möglichst bald verhindern! Denn immerhin gibt es ein Widerspruchsrecht, das ganz einfach wahrgenommen werden kann: Vordruck ausfüllen (hier speziell für Greifswald) und an die Meldebehörde senden!
Übrigens, wenn ihr dennoch unerwünschte Post bekommt: nicht öffnen, „Annahme verweigert – zurück an Absender“ draufschreiben und unfrankiert zurück senden.