Hier berichteten wir über zwei Urteile des Bundessozialgerichtes, in denen Ein-Euro-Job-Pflichtarbeitern in Einzelfällen eine Entschädigung für rechtswidrige Zwangsarbeit zustehen könnte. Das Urteil des 14. Senats liegt jetzt vor. Gerade im Hinblick auf die unzähligen im Grünflächenbereich tätigen Mitarbeiter der ABS ist es nicht uninteressant und könnte das Jobcenter Greifswald teuer zu stehen kommen. Auszüge:
Anspruchsgrundlage für das klägerische Leistungsbegehren kann allein ein öffentlich-rechtlicherErstattungsanspruch als gewohnheitsrechtlich anerkanntes und aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut sein. Dieser Anspruch gleicht eine mit der Rechtslage nicht übereinstimmende Vermögenslage aus und verschafft dem Anspruchsinhaber ein Recht auf Herausgabe des Erlangten, wenn eine Leistung ohne Rechtsgrund oder ohne eine sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebung erfolgt ist.
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lnsbesondere wenn eine solche Maßnahme zwar auf eine im öffentlichen lnteresse liegende Arbeit im Sinne einer wertschöpfenden, fremdnützigen Täiigkeit gerichtet ist, sich aber nicht als zusätzlich i.S. des § 16 Abs 3 Satz 2 SGB ll darstellt, kann die erbrachte Arbeit rechtsgrundlos zugewandt sein.
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Die notwendigen Feststellungen zur Beurteilung der Maßnahme „Aktion ‚Saubere Stadt‘ – Aufsammeln von Müll und Unrat im Stadtgebiet“ wird das LSG bei Prüfung des Anfechtungsbegehrens nachzuholen haben. Sollte sich die Maßnahme danach als rechtswidrig erweisen und entsprechende Arbeiten ohne Rechtsgrund erfolgt sein, wird es Feststellungen zum zeitlichen Umfang der Maßnahme (Anzahl der täglichen Stunden), zur ortsüblichen Entlohnung einer entsprechenden Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und…