Bürger müssen früher informiert und Unternehmen beim Straßenausbau einbezogen werden

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Greifswalder Bürgerschaft  fordern Änderung der Greifswalder Straßenausbaubeitragssatzung

Die heftigen Diskussionen um den Ausbau der Straßen „An den Gewächshäusern“ und „Heinrich-Heine-Straße“ haben deutlich gemacht, dass die derzeitige Situation bei der Kostenbeteiligung am Straßenausbau nicht befriedigend ist. Anlieger fühlen sich zu spät informiert und oft ungerecht behandelt

Dies wurde besonders deutlich bei den Ausbauplänen für die Straße „An den Gewächshäusern“. Obwohl ohne Zweifel in erster Linie die Geschäfte im Einkaufszentrum Elisenpark und deren Kunden am meisten vom Ausbau der Straße profitieren, sollten die wenigen Anwohner die ganzen Kosten tragen. Dem Widerstand und den Anregungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es zu verdanken, dass die Verwaltung nun einen Weg gefunden hat auch die Unternehmen im Elisenpark an den Kosten zu beteiligen.

Damit dies auch in Zukunft von vorneherein so läuft, schlagen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Änderungen der Straßenausbaubeitragssatzung vor.

Die erste Änderung  betrifft die Art und Weise wie die Betroffenen Bürger informiert werden. Dies muss in Zukunft früher geschehen. Die Betroffenen sind in einer solchen Form und zu einem solchen Zeitpunkt zu informieren, dass es noch möglich ist, Änderungen an den Plänen vorzunehmen. Insbesondere muss diese Information noch vor der Behandlung des Themas in den Gremien der Bürgerschaft erfolgen. Nur so können Anregungen der Bürger noch eingearbeitet werden.

Eine zweite Änderung regelt, dass nicht nur die Anlieger, sondern auch die Grundstücksbesitzer und Unternehmen an den Kosten zu beteiligen sind, die vom Ausbau der Straße profitieren. Dies ist zum Beispiel beim Elisenpark der Fall. Im Übrigen sieht auch das Kommunalabgabengesetz von Mecklenburg-Vorpommern genau das vor.

6 Kommentare bei „Bürger müssen früher informiert und Unternehmen beim Straßenausbau einbezogen werden“

  1. Das Thema hatten wir hier doch schon einmal
    http://blog.gruene-vorpommern-greifswald.de/2011/11/04/grune-fordern-beteiligung-des-einkaufszentrums-an-den-kosten-des-ausbaus-der-strase-%e2%80%9ean-den-gewachshausern%e2%80%9c/

    So richtig die Zielstellung einer rechtzeitigen Information der betroffenen Bürger ist, sie wird auch durch die Wiederholung nicht konkreter. Warum aber eine Einengung der Information auf mögliche Straßenausbausatzungen?
    Sind nicht alle öffentlichen Beschlussvorlagen (weiter BV) der UHGW-Verwaltung es wert, dass der interessierte bzw. betroffene Bürger darüber rechtzeitig informiert wird? Jetzt habe ich mich wiederholt! 😉
    Es besteht aber auch eine Holeschuld der Bürger, denn auf der Homepage der Stadtverwaltung sind inzwischen alle BV nach interner Verwaltungsverabschiedung zugänglich. Jetzt habe ich mich schon wieder wiederholt!
    Zu meinem letzen, zur BS-Sitzung vom 07.11. vorgetragenen, Wunsch steht inzwischen zu Protokoll:
    „zu TOP: 2 – Problem der öffentliche Bekanntmachung von Beschlussvorlagen im Stadtblatt und im Internet
    Herr Liskow sagt zu, die Problematik im erweiterten Präsidium zu beraten.“
    Zwar eine sehr verkürzte Darstellung meines Vortrages (4 Folien), aber ich hoffe, dass er auch von den Mitgliedern der Bürgerschaft verstanden wurde???

    1. Im ersten Fall ging es ganz konkret um den Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern“. Hier liegt uns nun – auch Dank unserer Vorlage (s.o. Link im Kommentar von M. Peters) – eine geänderte Beschlussvorlage der Stadtverwaltung vor. Sie wird heute im Finanzausschuss beraten. Nun soll sich auch das Einkaufszentrum an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen.

      Vor dem Hintergund der Erfahrungen, die wir mit mehreren solchen Straßenausbauprojekten in den letzten Monaten gemacht haben, ist die oben geschilderte Beschlussvorlage der GRÜNEN Fraktion zu sehen. Sie wird am Dienstag erstmals im Bauausschuss beraten. Mit der geplanten Satzungsänderung wollen wir die Situation generell verändern, damit es erst gar nicht so weit kommt, wie beim Ausbau der Straße „An den Gewächshäusern.“

  2. Anlieger zahlen keinen Beitrag mehr zum Straßenausbau – Landtag beschließt Gesetzentwurf zur Aufhebung der bisherigen Regelung
    Schön wär’s!
    Das Wort „Landtag“ ist durch „Senat“ zu ersetzen.
    Das arme, verschuldete Schwarz-Rote Berlin leistet sich den Luxus die Bürger nicht mehr mit einer fragwürdigen/ungerechten Umlage zu belasten.
    Gar nicht auszudenken, dass bei gleicher politischer Regierungskonstellation in MV ähnliche Beschlüsse gefasst werden. Die Opposition, ob Grüne oder Dunkelrote, traut sich nicht einmal einen Antrag in dem Sinne zu stellen.
    Da freuen wir uns doch weiter über Placebo-Anträge der Grünen und der Greifswalder-Michel ist wieder mal ruhig gestellt. 😉
    Was ist denn aus dem populistischen „Schaufensterantrag“ der Grünen geworden?

  3. Ist hier ernsthaft jemand an der Sache interessiert? Mir kommen bei der abschätzigen Bezeichnung unseres Antrages als „populistischer Schaufensterantrag“ durchaus Zweifel.
    Jedenfalls hat unser „Placeboantrag“ dazu geführt, dass sich die Verwaltung nun intensiv darum bemüht, den Elisenpark bei den Straßenbaukosten mit ins Boot zu holen. Das ist aber nach Einschätzung mehrerer Juristen nicht so einfach.

  4. @ Stefan Fassbinder 4.
    Das ist zwar eine polemische, aber keine konkrete Antwort auf meine Frage:
    Was ist aus dem … „Schaufensterantrag“ … geworden?
    Soweit ich die Protokolle der Ausschüsse (Bau/Finanzen) zu dem Thema lesen kann , dass vom Hauptausschuss ist ja weiterhin Hoch(ge)heim, wurde der alten Beschlussvorlage zugestimmt.
    Die Rechtslage ist auch ohne juristischen Verstand (mehrerer) so eindeutig, dass man der Meinung der UHGW, „… Letztlich wurde wieder die ursprüngliche Vorlage (ohne Einbeziehung des Elisenparks) zur Beschlussfassung eingereicht, da das mit dem Straßenausbau verbundene Kostenrisiko hier für die Stadt am überschaubarsten ist. …“ durchaus folgen kann.
    Auch für „intensive Bemühungen“ bekommt nicht mehr als ein schlechtes Arbeitszeugnis. 😉
    Wenn man Bürgern nicht erfüllbare Hoffnungen macht, dann ist es grob fahrlässig oder Politik wie üblich.

  5. Bis jetzt ist noch gar nichts beschlossen.

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