Was wird hier eigentlich geschützt?

Wiederzulassung von clomazonehaltigen Pflanzengiften zeigt: Nichts gelernt aus dem Skandal

Am 17.1.2012 hat das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bekanntgegeben, dass das Ruhen der Zulassung für clomazonehaltige Pflanzengifte aufgehoben wurde. Diese stehen im Verdacht, Gesundheitsschäden, wie z.B. Atemnot, Übelkeit und Kopfschmerzen auszulösen. Auch Blattaufhellungen an Pflanzen sind in der näheren und weiteren Umgebung behandelter Flächen immer wieder festgestellt und angezeigt worden. Deshalb wurde im August für diese Gifte das Ruhen der Zulassung angeordnet, was logisch und vernünftig war.

Die jetzige Entscheidung des BVL ist enttäuschend, war aber angesichts der insgesamt falschen politischen Richtung zu erwarten. Damit stellt sich das Bundesinstitut einmal mehr auf die Seite der industriellen Agrarwirtschaft, die nicht an nachfolgende Generationen denkt, und den Boden eines der wertvollsten Güter, die wir haben, ausbeutet und zerstört. Geschützt wird durch die fälschlicherweise genannten „Schutzmittel“ die Agrarindustrie – Menschen, Pflanzen und Boden bleiben auf der Strecke.

Die Begründung zeigt, dass der Ansatz grundsätzlich falsch ist. Nur weil ein Zusammenhang nicht gerichtsfest nachgewiesen wurde, bleiben die Gifte erlaubt. Andersherum könnte man von den Herstellern der Gifte auch fordern, die Unbedenklichkeit dieser Gifte nachzuweisen und einen Zusammenhang auszuschliessen.

Immerhin wurden durch das BVL die Vorschriften zum Ausbringen dieses Giftes noch strenger gestaltet. Nun stellt sich die Frage, wer diese Vorschriften kontrolliert und ob in der industriellen Agrarwirtschaft auf das Spritzen verzichtet wird, wenn es z.B. zu warm oder zu windig ist.

Immerhin heißt erlaubt nicht, dass mensch muss. Jetzt kommt es darauf an, eine Landwirtschaft zu fördern, die natürliche Resourcen schützt. Ein Ansatz, den Land und Kreis daher verfolgen müssen, ist, wenigstens auf dem Weg der Bodenvergabe eine Steuerung zu erreichen. Die Vergabe von Grund und Boden für die Landwirtschaft muss sich am Kriterium einer ökologischen und nachhaltigen Bewirtschaftung orientieren.

Kristin Wegner

Ein Kommentar bei „Was wird hier eigentlich geschützt?“

  1. Trotz der restlichen rar gesähten natürlichen Flächen die es noch zu vergeben gibt: Für mich stellt sich die Frage, wer wird für die Verunreinigung und Schäden an der Natur und am Menschen zur Verantwortung gezogen? Der Leiter des Chemiekonzerns, der Kapital aus dem Unvermögen des Landwirtes und der Politik zieht oder doch die Lobbyisten der Agrarindustrie die einem immer noch vorgaukeln, daß sie Arbeitsplätze schaffen anstatt durch Verwüstung, Versteppung, Verarmung der Biodiversität zur Verarmung der Bevölkerung beitragen. Denn, ist nicht der Verlust an Lebensqualität und Vielfalt auch eine Verarmung? Und ja, das war ein polemischer, bitterer Beitrag zum Thema, wir sehen uns in Berlin bei der grossen Demo am Samstag.

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