Chemiekatastrophe in der Peene: erste Akteneinsichtnahme

f1Wegen u.a. der vielen Reaktionen aus der Bevölkerung auf unseren Tweed

und der sich daraus ergebenen Fragen bzgl. zu sichtendem Materials, haben wir das StALU in Stralsund gebeten, die Akteneinsicht auf den 17. November 2015 zu verschieben.

Um die Einsichtnahme folgender Akten haben wir nun angefragt:

a. Akten zum Genehmigungsverfahren / zur Erweiterung / zur Inbetriebnahme der Anlage

  1. Antrag der Firma auf Errichtung der Bioethanolanlage, aus dem hervorgeht, was produziert werden soll.
  2. Akten zum Genehmigungsverfahren bzw. Offenlegungsschriften der kompletten Anlage, seiner Nebenbauwerke, der Untergrundbauwerke, Sammelbecken usw.
  3. Akten, die belegen, dass die Anlagen gegen jegliche Havarien unterschiedlicher Schweregrade theoretisch getestet worden sind sowie die Havariepläne, die daraus abgeleitet wurden
  4. Akten und Gutachten, die belegen, warum auf eine UVP verzichtet wurde bzw. die belegen, warum auf eine UVP-Voruntersuchung verzichtet wurde
  5. Akten zu jeglichen Erweiterungen der Anlage
  6. Akten, die den Genehmigungsstand und den Betriebszustand der Anlage dokumentieren
  7. Akten bzgl. der technischen Ausführung der Anlage insbesondere Fachdaten– zum verwendeten Verfahren
    – zu verwendeten Chemikalien / -klassen (Reinigungschemikalien, Schleppmittel, Vergällungsmittel usw.)
    – Mengenangaben (Verwendung, Lagerung, maximale Einleitmengen, Speichervermögen
    – Produktionsmöglichkeiten pro Zeiteinheit
    – Akten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
    – Messungen, Messstellen, Probenahmeorte
    – Angaben zum Prozessleitsystem

b. Akten zur Havarie Ende August / Anfang September 2015 in der Firma

  1. unternommene Laboruntersuchungen (Gewässerproben, Fische, Summenformel AOX, Gaschromatographische Untersuchungen)
  2. Gutachten zum Wiederanfahren der Anlage
  3. erteilte Auflagen
  4. weitere Maßnahmen

Bildquellen

  • f2: Bildrechte beim Kreisverband

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