Hier hatten wir die unzureichende Bürger_innenbeteiligung in Lüssow kritisiert. Die Begründung des Amtes Züssow, das auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Gützkow, zu der Lüssow gehört, verweist, deutet jedoch darauf hin, dass diese nur vorgeschoben ist. Wir gehen mal davon aus, dass in unserem Landstrich „Ein-Euro-Jobber“ nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingesetzt werden (Hier beschreiben wir sicher nur Ausnahmen).
Unter dieser Voraussetzung kann die Begründung des Amtes nur falsch sein. Bekanntlich dürfen „Ein-Euro-Jobber“ nicht bei Pflichtaufgaben eingesetzt werden, da dies keine zusätzliche Arbeit ist. Die Verkehrssicherungspflicht, die angeblich das Abholzen der Bäume nötig machte, ist jedoch schlicht eine Pflichtaufgabe.
Sollte jedoch ausnahmsweise und im Einzelfall der Einsatz der „Ein-Euro-Jobber“ tatsächlich rechtswidrig gewesen, hätten wir etwas für die Betroffenen. Bei nicht zusätzlicher Arbeit (und das bestätigt das Amt Züssow in schönster Offenheit und ohne Unrechtsbewusstsein) steht ihnen ortsüblicher bzw. Tariflicher Lohn für diese Arbeit zu. Hier geht´s zu den Entscheidungen des Bundessozialgerichtes.
Ja, auch in dieser Hinsicht ist die Stadt Gützkow etwas unbedarft. Bestimmt gibt es auch dafür den einen oder anderen Lesehinweis zur Fortbildung!
[…] diesem und diesem Eintrag jetzt noch unsere Pressemitteilung von […]