…und Verwaltungsmitarbeitern stehen demokratische Rechte nicht zu. So jedenfalls scheint es die „Kompetenz für Vorpommern“ zu sehen. Gegen die Entscheidung des Kreistages für eine gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit zur Betreuung Langzeitarbeitsloser und gegen eine rein kommunale Sozialagentur gibt es ein von mehreren ehrenamtlichen Bürgermeistern ins Leben gerufenes Bürgerbegehren. Zum Bürgerbegehren geht´s hier lang, in der linken Spalte unten. Es kann ausgedruckt, unterschrieben und an die dort genannten Vertrauenspersonen geschickt werden.
Direkte Demokratie scheint einigen Zeitgenossen jedoch suspekt zu sein. Die „Kompetenz für Vorpommern“ jedenfalls will Maulkörbe verordnen und meldet sich mittels Pressemitteilung zu Wort. Sie meint, führende Mitarbeiter der Kreisverwaltung dürften keine Unterschriftenliste gegen das Bürgerbegehren auf den Weg bringen, die Kreisverwaltung sei ausführende Behörde und müsse Beschlüsse der Abgeordneten umsetzen, der Kreistag werde missachtet.
Geht´s noch? Abgesehen davon, dass es im Kreistag keine Abgeordneten, sondern nur Mitglieder gibt, zeigt sich ein hier vordemokratisches Verständnis, dass ich nicht akzeptieren will. Wenn, und das muss natürlich geprüft werden, das Bürgerbegehren zulässig ist, dann steht es selbstverständlich allen Bürgern frei, dafür zu werben. Auch Mitarbeitern der Verwaltung, die davon ja betroffen sind. Es muss lediglich beachtet werden, dass dies nicht während der Arbeitszeit geschieht. Es wird in der Pressemitteilung der KfV aber nicht etwa kritisiert, dass die Dienstzeit hierzu benutzt wird, sondern allgemein Gehorsam der Verwaltungsmitarbeiter eingefordert. Damit kann das Schreiben der KfV nur als Versuch gesehen werden, Bürger an der Wahrnehmung demokratischer Rechte zu hindern und sie einzuschüchtern.
Und es scheint zu funktionieren. Wenn es das Recht auf ein Bürgerbegehren jedoch gibt – und das ist im Sinne der Partizipation wichtig und richtig -, dann dürfen auch Verwaltungsmitarbeiter (selbstverständlich) daran mitwirken. Alles andere nenne ich undemokratisch. Warum Frau Syrbe da einknickt und über das Ziel hinaus schießt (lediglich an die Zurückhaltung während der Dienstzeit sollte sie erinnern), erschließt sich mir nicht. Selbstverständlich dürfen sich Verwaltungsmitarbeiter politisch betätigen. Parteipolitische Zurückhaltung ist nach herrschender Lehre wohl zu fordern, apolitische Wesen sind Verwaltungsmitarbeiter keineswegs.
Es geht hier wohl um den Fakt, dass die Verwaltungsangestellten diese Unterschriftenlisten in den Diensträumen auslegen. Das hat die KfV in der PM allerdings unpräzise formuliert. Darüber hinaus wird in der PM der KfV Beschwerde darüber geführt, dass die Landrätin Kreistagsbeschlüsse nicht zeitnah umsetzt, und das trifft in diesem Fall ja wohl zu.
Auch die Grünen haben scheinbar ein seltsames Verständnis von Demokratie: Ein mehrheitlich getroffener Kreistagsbeschluss soll also nun durch ein Bürgerbegehren ausgehebelt werden. Wenns so nicht klappt versuchen wir es halt anders herum, siehe Methode Stuttgart 21. Die drei Bürgermeister repräsentieren Orte mit jeweils ca. 300 – 400 Einwohnern, und sind, wen wunderts, alles links-grün ausgerichtet. Da wedelt der Schwanz mal wieder mit dem Hund. Und wenn die Firma von Herrn Rabe so toll wäre, dann sollte man sich mal die Frage stellen, wieso das Arbeitsklima dort beschissen ist – sagen jedenfalls viele Mitarbeiter. Man sollte sich fragen, wieso dort „zufriedene Kunden“ wohl so häufig des Nachts Scheiben einwerfen und ansonsten Schäden in einem Maß anrichten, dass inzwischen wohl zu Überlegungen geführt hat, das Gebäude umfassend mit einer Überwachunsgeinrichtung auszustatten und vieles mehr. Wäre doch möglich, dass die Grünen, die so gerne die Verwaltung mit kleinen und großen Anfragen beschäftigen, mal recherchieren, was dort wohl los ist.
Komisch, die Grünen, die sonst die Verwaltung so scharf im Blick haben, schweigen beharrlich, wenn die Landrätin „trödelt“ und das genau ins grüne Konzept passt. Vielleicht sollten Grüns sich auch einmal mit den Telefonlisten der unterschieldichen Dienststellen und Ämter und Personalien des Landratsamtes befassen, schon seltsam, wie oft da Namensgleichheiten auftauchen, die ziemlich deutlich machen, dass hier „Familienclans“ mit Pöstchen bedient zu werden scheinen. Wenn schon Geschrei nach „korrekter Demokratie“, dann bitte richtig!
Super Kommentar Peter Panther. Ich sehe das genau so.
Hier geht es doch nicht mehr um die angeblich bestmögliche Entscheidung für die Betroffenen, sondern um politisches Machtgerangel zwischen den Parteien.
Zur Demokratie gehört doch wohl auch, Entscheidungen zu akzeptieren und zu respektieren. Der Kreistag hat ganz nach demokratischen Grundsätzen eine mehrheitliche Entscheidung FÜR die Jobcenter-Variante getroffen und das sollte auch von den Parteien akzeptiert werden, die für das Optionsmodell waren.
Die Bürger jetzt untereinander noch aufzustacheln ist einfach schäbig.
Fakt ist: Je länger es ein Gerangel um die Zuständigkeit für die Hartz-IV-Empfänger gibt, desto schwieriger wird es sein, alle erforderlichen Änderungen zum 01.01.2013 umzusetzen. Die Leidtragenden wären dann die Betroffenen und nicht etwa die finaziell gut gestellten Bürgermeister, die dieses Bürgerbegehren in Gang gebracht haben.
[…] Eindrucks nicht erwehren, dass lediglich versucht werden soll, das Bürgerbegehren, dem allerdings ein kleines Geschmäckle anhaftet, durch Zeitablauf ins Leere laufen zu […]