Eine solche scheint es jedenfalls zu werden. Für den 21.05.2012 war eigentlich eine Sondersitzung des Kreistages anberaumt, eigentlich. Nun haben die halbroten Genossen eine Verschiebung der Sitzung beantragt, da noch eine Entscheidung des OVG Greifswald ausstünde und sie Zeit benötigten, diese zu prüfen, wenn sie denn vor dem 21.05.2012 erginge. Wie wäre es, wenn wir die Sitzung auf den 11.03.2013, da habe ich noch einen Termin frei, legen würden. Ein knappes Jahr zur Prüfung müsste reichen…
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass lediglich versucht werden soll, das Bürgerbegehren, dem allerdings ein kleines Geschmäckle anhaftet, durch Zeitablauf ins Leere laufen zu lassen.
Während hier viel schmutzige Wäsche gewaschen wird, versuchen wir, Pest (Sozialagentur als kommunale Einrichtung) oder Cholera (gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit) ein wenig für die Betroffenen abzumildern, sofern dies überhaupt möglich erscheint. Neben unseren Anträgen auf Einsetzung eines/einer Ombudsmannes/-frau und einer besseren Verteilung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (um eine allmächtige ABS nach Greiswalder Vorbild zu verhindern) wollen wir auch den Service verbessern, egal ob es jetzt ein klassisches Jobcenter oder eine Sozialagentur wird. Unser Antrag zum nächsten Kreistag zur Erreichbarkeit der Jobcenter:
Beschlussvorschlag:
Die Landrätin und Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in den Trägerversammlungen des oder der auf dem Gebiet des Kreises wirkenden Jobcenter werden beauftragt, sich in Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass die Mitarbeiter_innen des/der Jobcenter an mindestens drei Tagen in der Woche ganztägig telefonisch erreichbar sind. An einem Tag in der Woche müssen die Mitarbeiter_innen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar sein. Bei Schreiben der Behörde müssen die telefonischen Erreichbarkeiten einschließlich der Durchwahl und die Sprechzeiten auf dem Briefkopf angegeben werden. Die E-Mailadresse der Mitarbeiter_innen ist ebenfalls anzugeben.
Sachdarstellung:
Wenn die leicht euphemistische Bezeichnung der Betroffenen als Kunden ernst genommen werden soll, müssen diese zumindest im Ansatz auch als solche wahrgenommen werden. Dazu gehört, dass die Mitarbeiter_innen des/der Jobcenter für ihre Kunden auch erreichbar sind. Die Jobcenter sollen in erster Linie Dienstleister der Anspruchsberechtigten sein. Es darf in diesem Zusammenhang an die §§ 13 und 14 SGB I erinnert werden:
§ 13 (Aufklärung):
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
§ 14 (Beratung):
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
Um diesen Aufgaben und Pflichten gerecht zu werden, ist es unumgänglich, dass die Mitarbeiter_innen (gerade in einem Flächenkreis) des/der Jobcenter auch telefonisch zu erreichen sind. Den „Kunden“ ist es nicht zuzumuten, für jede kleine Auskunft und Beratung lange Wegstrecken mit hohen Fahrtkosten, die sie sich bei den unzureichenden Regelbedarfen vom Mund absparen müssen, in Kauf nehmen zu müssen. Ein Tag in der Woche sollte für arbeitende ALG II-Berechtigte so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter_innen außerhalb der Kernzeiten der Behörde erreichbar sind.
Zwei Tage Nichterreichbarkeit durch Einschalten eines Anrufbeantworters oder durch Zwischenschalten eines Callcenters dürften ausreichen, um den Mitarbeiter_innen ein ungestörtes Arbeiten im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verwaltungsablaufes zu ermöglichen, wobei der ungestörte Verwaltungsablauf kein Wert an sich ist. Es darf nicht vergessen werden, dass das/die Jobcenter die Gewährleistung eines Grundrechtes sicherzustellen haben. Im Übrigen ist die nahezu ständige Erreichbarkeit einer Dienstleistungsbehörde schlicht ein Gebot der Höflichkeit.
Chapeau, Herr Kochhan und lassen Sie nicht locker!
hallo,
auf der kreisseite finde ich weder einen solchen antrag noch irgendeinen anderen hinweis, dass der 21.5. nicht als termin verwendet wird.
ist das mittlerweile schon wieder vom tisch oder die kreisseite einfach nur…nich so aktuell?
grüße
fbm
@fbm
Bisher ist mir nur der SPD-Antrag auf Verschiebung bekannt. Eine Entscheidung ist wohl noch nicht getroffen. Wenn nichts kommt, bleibt es wohl beim Termin vom 21.05.12.
@fbm, @all
Der Termin vom 21.05.12 ist aufgehoben worden.
Danke für die Info!