Morgen, am 2.9., trifft sich in Berlin zum dritten Mal in diesem Jahr der Länderrat der grünen Bundespartei. Ich darf dort als einer von zwei Delegierten den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Zur Vertretung gehört auch ein wenig Information.
Es dürfte diesmal nicht ganz so kontrovers zugehen wie auf dem Sonderländerrat Ende Juni zur Europapolitik. Zwar gibt es wieder einen Haufen Änderungsanträge, zu denen auch ich beigetragen habe. Die meisten davon werden sich aber in die Ausgangsanträge problemlos integrieren lassen.
Gleichwohl weist zumindest beim Thema Verfassungsschutz (Antrag D-01) die Antragslage keinen allgemeinen Konsens aus. Der Antrag des Bundesvorstandes möchte eine kritische und im Ergebnis offene Überprüfung des Verfassungsschutzes und seiner Behörden. Dabei werden zentrale Forderungen aufgestellt, die aus unserer Sicht unumgängliche Bestandteile einer Reform sind. Dabei soll ausdrücklich die Möglichkeit erwogen werden, nach Abschluss der Diskussionsphase den Verfassungsschutz abzuschaffen. Eine vergleichbare Beschlusslage hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern bereits seit Mai diesen Jahres.
Der Grünen Jugend, vertreten durch ihre Bundessprecherin Sina Doughan, geht das nicht weit genug. Sie stellen Änderungsanträge, nach denen sich der Länderrat schon jetzt für eine Abschaffung der Verfassungsschutzämter aussprechen soll. Zwar kann ich mir schwer vorstellen, dass eine Überprüfung des Verfassungsschutzes etwas anderes als seine Nutzlosigkeit ergeben wird. Gleichwohl werde ich hier die Linie des Bundesvorstandes unterstützen, eben weil es zum Thema einen aktuellen Beschluss des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern gibt, dessen Inhalt ich ernst nehmen möchte.
Mit dem Antrag E-01 „Sofortprogramm „Energiewende jetzt“ soll der scharfe Gegensatz zur Bundesregierung in der Frage der Energiewende verdeutlicht werden. Während Union und FDP hier nur die Bremse zu kennen scheinen, benennt der grüne Antrag klar, was getan werden muss, um den nächsten Schritt in der Umstellung der Energieversorgung erfolgreich zu beschreiten.
Schließlich stimmt der Länderrat noch über das Verfahren zur Urabstimmung über die Spitzenkandidatur ab. Da sich hierfür mehr Kandidat_innen interessieren als es Spitzenplätze gibt, sollen die Mitglieder darüber entscheiden, welche Gesichter den grünen Wahlkampf 2013 bundesweit repräsentieren sollen.
Eine solche Entscheidung in einer Urwahl zu treffen hat einige entscheidende Vorteile. Erstmal ist die Legitimation der so bestimmten Personen die denkbar höchste. Frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen zeigen auch, dass missmutige Medien danach wenig Angriffspunkte am Verfahren finden werden. Da außerdem die Bewerber_innen und die in ihren Bewerbungen dargelegten Inhalte sich erkennbar unterscheiden, haben wir die Möglichkeit, über diese Inhalte jetzt zu diskutieren. Nutzen wird es den Inhalten selbst.
Anträge und Bewerbungen sind beim grünen Bundesverband verlinkt.