Kreissozialausschuss vom 16.04.13

Etwas verspätet nun der Bericht aus dem Sozialausschuss vom 16.04.13. Es ging, da es sich um eine Sondersitzung handelte, nur um den Haushalt. Der Ausschuss stimmte dem Haushalt mit sechs gegen vier Stimmen zu.

Ich hatte an anderer Stelle bereits angedeutet, dass ich mich schwer tun werde, dem Haushalt zuzustimmen. Das hat – natürlich – mit dieser Sitzung zu tun. Die Verwaltung versuchte, die ca. 3 Mio. Euro, die im Sozialbereich gespart werden sollen, zu erläutern. Anscheinend ist es aber so, dass diese Zahlen lediglich auf dem Papier stehen. Die Überprüfung dieses Bereiches durch die Beraterfirma Veberas beginnt erst jetzt.

Auch war die Verwaltung wenig aussagefähig zur Frage, wie und wo gespart werden soll. Dies allein mit dem berühmten Paradigmenwechsel zu erklären, erscheint mir zu dürftig. Zwei Beispiele von Sparmöglichkeiten wurden aber doch genannt.

So sollen ca. 400.000 Euro bei der Eingliederungshilfe gespart werden. So sei auffällig, dass die ehemaligen Kreise OVP und UER wenig in diesem Bereich gezahlt hätten, Greifswald dagegen ausgesprochen viel. Meine Nachfrage, ob Greifswald das Geld zum Fenster – und damit rechtswidrig – hinaus geworfen hätte, wurde aber verneint. Es sei, so die Verwaltung, z.B. zu prüfen, ob tatsächlich im konkreten Einzelfall immer ein Sozialpädagoge bei Integrationsmaßnahmen mitwirken müsse und ob die Anzahl der Fachleistungsstunden nicht reduziert werden könne. Die Verwaltung sollte zur Kenntnis nehmen, dass es sich um Ansprüche der Betroffenen handelt, die nicht zur Disposition stehen. Ich befürchte, dass es ähnlich wie bei berüchtigten Zielvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit zur (rechtswidrigen) Abwehr von Rechtsansprüchen kommt. Es erhöht sich doch der Druck auf einzelne SachbearbeiterInnen, das Ziel der Einsparungen zu erreichen und ggf. einzelne Anträge und Ansprüche zu verwehren.

Gleiches gilt für das Ziel der Verwaltung, ca. 1,6 Mio. Euro bei dem Eigenanteil zu den Kosten der Unterkunft zu sparen. Wie das erreicht werden soll, bleibt unklar. Natürlich durch Verringerung der Hilfebedürftigen, sagt die Verwaltung, klar. Aber auch hier gilt, dass damit unter dem Spardruck einzelne Ansprüche im Zweifel eher abgelehnt werden. Selbst wenn dann Betroffene ihre Ansprüche im Klageverfahren durch bekommen, hat die Verwaltung, da der überwiegende Teil der Berechtigten nicht klagen wird, gespart. Und zwar rechtswidrig auf Kosten der Betroffenen.

Dieser Haushalt ist gefährlich und im besten Falle nur getragen von Hoffnung und Glaube.

 

3 Kommentare bei „Kreissozialausschuss vom 16.04.13“

  1. Die Verwaltung sollte zur Kenntnis nehmen, dass es sich um Ansprüche der Betroffenen handelt, die nicht zur Disposition stehen.

    Was heißt sollte? Warum die Möglichkeitsform? Wie viele Kreistagsabgeordnete kennen sich denn aus mit Eingliederungsfragen? Müssen immer erst Betroffene klagen? Ich wiederhole mich: Ich kann den Eindruck nicht loswerden, dass Verwaltungsangestellte sich immer noch nicht völlig von dem DDR-Schema gelöst haben, Behinderte kostengünstig wegzusperren statt sich um deren Eingliederung zu kümmern. Der Kreis hat dazu eine raffinierte Methode entwickelt.

    Nur so nebenbei aus der OZ, was der Bürgerbeauftragte dazu meint:

    Ein wichtiges Anliegen ist ihm die Versorgung der Menschen mit Behinderungen, vor allem betroffener Kinder: „Sie müssen wir besonders gut fördern, hier darf nicht der Rotstift regieren“, so Crone. Er sieht großen Nachholebedarf bei den Rechten für behinderte Menschen.

    Das heißt, dass Recht gebrochen wird und Kreisparlamente und Landesparlament nicht einmal tatenlos zugucken, sondern es gar nicht erst zur Kenntnis nehmen.

  2. Habe ich noch vergessen:

    M-V ist meines Wissens das einzige Bundesland, das keinen unabhängigen Landesbehindertenbeauftragten hat. Dessen Aufgaben übernimmt der Bürgerbeauftragte. Zustände herrschen in diesem Land!

  3. Die Möglichkeit drückt aus, dass ich nicht glaube, dass der Kreis das zur Kenntnis nimmt, geschweige danach handelt. Ebenso der Kreistag in seiner Mehrheit.
    Selbst wenn dann Betroffene klagen (und Recht bekommen), nutzt das nichts, da vielleicht 5% klagen werden. Bei allen anderen wird massiv gespart.
    Der häufigste Satz übrigens, den ich von der Verwaltung hörte, war diese Leerformel: „Da müssen wir genauer hinsehen“.

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