Wer vom ALG II unterhalb des Existenzminimums lebt, wird sicherlich Verständnis für die Sorgen und Nöte der rot-grünen NRW-Regierung haben. Wie die taz berichtet, will Nordrhein-Westfalens rot-grüne Landesregierung […] den nach langem Streit beschlossenen Hartz-Kompromiss doch nicht vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, obwohl der Landtag dies mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken wollte und die Landesregierung dazu aufforderte. Der Grund laut taz: Trotzdem könne das SPD-geführte Land schlecht gegen den Kompromiss klagen – der sei immerhin von der stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden Schwesig ausgehandelt worden.
Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht können von Regierungen von Bund und Ländern oder vom einem Viertel der Bundestagsabgeordneten erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht könnte relativ schnell entscheiden.
Betroffene ALG II-Berechtigte müssen den langwierigen Weg durch die Instanzen gehen. Darüber können ein paar Jahre vergehen.
Für Bund und Länder hat die NRW-Entscheidung einen geradezu angenehmen Nebeneffekt: Sparen. Da nicht damit zu rechnen ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Regelsatz rückwirkend für verfassungswidrig erklärt (hat es im Februar 2010 auch nicht getan), können einige Peanuts Euros bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gespart werden.