Der CDU-Spitzenkandidat hat zur Feder gegriffen und wieder einmal einen Brief an die Lokalzeitung geschrieben. Hochschild, der gern an öffentlichen Plätzen Videoanlagen zur Überwachung der Bürger einsetzen möchte, polemisiert einmal mehr auf unterstem Niveau gegen den von der Fraktion Grüne/ok eingebrachten Prüfauftrag zur Änderung von städtischen Hausordnungen. Wie der sozialdemokratische Dezernent im Jugendhilfeausschuss sagte, müssten, wenn der Prüfauftrag eine Mehrheit findet, etwa 80 Hausordnungen überprüft werden. Schon allein diese hohe Zahl belegt die Unterschiedlichkeit städtischer Einrichtungen. Deshalb eben auch ein Prüfuftrag, der zwangsläufig – man kann eben nicht Äpfel mit Birnen vergleichen – zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.
Niemand will den städtischen Bediensteten und den bisweilen arg ins Schwitzen geratenden Bürgerschaftsmitgliedern ihr Deo-Spray streitig machen. Bei den Spielen von Axels Fussballverein allerdings, mag ein Verbot von Spraydosen aller Art durchaus angezeigt sein. Wie die Lokalzeitung berichtete, kam es vor geraumer Zeit zu einer Massenkeilerei am Rande eines Heimspiels. Nicht auszuschließen ist, dass Deosprays, welche mit dem Warnhinweis „Hochentzündlich“ versehen sind, eben gerade auch in solchen Situationen als Waffe eingesetzt werden könnten. Ein Spray- Verbot im „Volksstadion“, wäre als Präventionsmaßnahme also durchaus denkbar, vielleicht sogar angebracht.
Auch geht es nicht unbedingt darum, Axel der Freuden des Konsums von Alkoholika während seiner Anwesenheit im Stadion gänzlich zu nehmen. Es stellt sich aber die Frage, ob der Ausschank nicht auf die Zeit außerhalb der Halbzeiten beschränkt werden kann. Allerdings wird das „Volksstadion“ auch von Familien mit Kindern besucht. „Alkoholleichen“ in den Gebüschen und auf den Rängen dürften der Gesundheitshauptstadt Vorpommerns nicht besonders gut zu Gesicht stehen und überdies einige Familien vom Besuch der Sportstätte abhalten. Nebenbei könnte der GSV so auch eventuell seine Einnahmen steigern und etwas schneller aus der maßgeblich vom CDU-Großspender Schelsky und seinen CDU-Freunden – die augenscheinlich ihren im Verein übernommenen Verpflichtungen nicht nachkamen – verursachten Finanzkrise herauskommen.
Dann wäre da noch das Verbot des Tragens von Bekleidungsstücken, mit denen die Träger ihre Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene bekunden. Entsprechende Regelungen finden sich in vielen Hausordnungen von Parlamenten und Stadien. Selbst Multifunktionär Liskow findet diesen Vorschlag, gilt ein Verbot auch im Schweriner Landtag, sinnvoll.
Während der Antrag unter anderem auch auf den einzelnen Bürger bei der Stärkung der vielbeschworenen Zivilgesellschaft abzielt, kriminalisiert Axels Vorschlag die Bürger dieser Stadt und unterstellt ihnen einen potentiellen Hang zu verbrecherischem Handeln.
Das ist der große Unterschied – nicht nur bei Äpfeln und Birnen.