Als vor einigen Wochen die Diskussion über den Kauf der sogenannten „Steuersünder-CD“ durch Bund und Länder aufkam, entdeckten auf einmal Personen den Datenschutz für sich, von denen man vorher nicht annahm, dass sie diese Vokabel überhaupt buchstabieren können. Man kam im Verlauf der Debatte nicht um die Erkenntnis herum, dass es zwei grundsätzlich verschiedene Auffassungen von Datenschutz und Schutz von Persönlichkeitsinteressen gibt. Vereinfacht kann von einem „linken“ und von einem „rechten“ Persönlichkeitsschutz gesprochen werden.
Letztgenannter Variante geht es dabei weniger um einen Schutz der Persönlichkeit selbst, sondern vielmehr um den Schutz ihrer materiellen Interessen. Sie ist in der Praxis sehr gut als Vorwand geeignet, mit dessen Hilfe man transparente Debatten und Entscheidungen verhindern kann.
Der gesunde Menschenverstand weiß nur zu gut, dass es geradezu absurd ist, eine Angelegenheit von höchstem öffentlichen Interesse, wie sie der Verkauf städtischer Grundstücke in bester Lage zu Spottpreisen ist, nur in nichtöffentlichen Sitzungen verhandeln zu lassen. Allen auch nur halbwegs interessierten Menschen in Greifswald ist bekannt, um welchen potentiellen Investor es sich nicht nur im Falle des B-Planes 55 handelt. Seine geschäftlichen Aktivitäten in Berlin, Aachen, Linz (bzw. Tumeltsham) und Greifswald können mit einfachen Recherchemethoden im Netz verfolgt werden.
Geschützt werdem muss hier also – was? Ist es nicht vielmehr so, dass eine öffentliche Diskussion, am besten ganz außerhalb des formalen Regelwerks einer Gremiensitzung, für die Diskutanten Dr. F. und Reinhard A., meinetwegen verstärkt durch Architekt D. (damit auch die SPD ihren Spaß hat), einen verheerenden Ausgang nähme, setzte man ihnen auf einem Podium zum Beispiel das Trio Steiger, Rose, Peters entgegen?
Aber wenn am Ende doch nicht das gewünschte Resultat herauskommt, dann gibt es ja wie heute immer noch die Möglichkeit, die Abstimmung so lange wiederholen zu lassen, bis das gewünschte Resultat steht.