Bündnisgrüner Kreisverband möchte auch alternative Varianten diskutieren
In Vorbereitung auf die Kreisgebietsreform sind auch die Wahlgebiete für die künftigen Kreistage neu einzuteilen. Praktisch soll dabei ein von den Verwaltungen erarbeiteter Entwurf von den betroffenen vier Kommunalparlamenten ohne Diskussion abgesegnet werden.
Der Kreisverband Greifswald-Uecker-Peene von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert dieses Verfahren und wünscht stattdessen eine offene Diskussion über mögliche Alternativen.
Kay Karpinsky vom bündnisgrünen Regionalbüro erklärt dazu: „Wahlen sind Kern der repräsentativen Demokratie. Die Einteilung von Wahlgebieten hat auch Einfluss auf die Zusammensetzung von Parlamenten und ist deswegen mehr als eine bloße Formalie. Es stimmt nicht, dass verglichen mit der vorgelegten Version keine anderen Zuschnitte denkbar wären. Was die Verwaltung stets verschweigt, ist, dass nach der Wahlrechtsnovelle vom Dezember 2010 auch eine Aufteilung von Amtsbereichen auf mehrere Wahlbereiche möglich ist. Auch eine Bevölkerungsabweichung von mehr als 15% vom Durchschnitt ist in begründeten Fällen weiterhin möglich.“
Zwar halten Bündnis 90/Die Grünen die vorgeschlagene Zahl von insgesamt zehn Wahlbereichen für einen guten Ansatz, allerdings ist der Zuschnitt in mindestens zwei Fällen zu hinterfragen. So ist die Einteilung im Greifswalder Umland auch bei der SPD schon auf Kritik gestoßen. Kay Karpinsky: „Wir teilen in diesem Punkt die Bedenken der SPD. Der Verwaltungsvorschlag für die Wahlbereiche 3 und 4 könnte zu einer Unterrepräsentation des Greifswalder Umlandes mit den Ämtern Landhagen und Lubmin im künftigen Kreistag führen.“ Alternativ sei auch ein Wahlbereich 3 Lubmin/Landhagen/Loitz und ein Wahlbereich 4 Züssow/Jarmen denkbar, wobei eine Einhaltung des 15%-Kriteriums durch eine Verschiebung der Gemeinde Hanshagen in den südlichen Wahlbereich erreicht werden könne. Auch die Exklavenlösung für die Stadt Pasewalk könnte durch eine Aufteilung des Amtes Uecker-Randow-Tal vermieden werden.
„Alternative Vorschläge und Möglichkeiten müssen angesprochen und in den dafür zuständigen Kommunalparlamenten diskutiert werden können“, so Karpinsky abschließend. „Der Ausschluss von Alternativen widerspricht dem Wesen der Demokratie.“