Mit der Transparenz und der Kontrolle öffentlicher Unternehmen ist das ja so ´ne Sache in Greifswald. Gerade rechtsstaatlich zustande gekommene Satzungen können da eher stören. Auch aus Gründen der Transparenz und der Kontrolle gibt es bei der ABS seit geraumer Zeit einen Beirat.
Nachdem der ABS ihr Geschäftsführer abhanden kam, beantragten drei Mitglieder des Beirats eine Sitzung desselben. Zeitgleich (mit Schreiben gleichen Datums) erreichte die Mitglieder des Gremiums ein Schreiben des Interimsgeschäftsführers und des Beiratsvorsitzenden, Franz-Robert Liskow, in dem diese feststellten, dass durch den Wechsel in der Geschäftsführung keine Änderung in der Geschäftspolitik zu erwarten und eine Sondersitzung deshalb entbehrlich sei. Aber genau in der Fortführung der bisherigen Geschäftspolitik liegt bekanntlich das Problem bei der ABS.
Dumm nur, dass es für eine Sitzungseinberufung ausreichend, aber auch zwingend, ist, wenn drei Mitglieder des Beirats dieses verlangen. Somit muss nun im Beirat über die „Zukunft der geschäftspolitischen Maßnahmen nach bzw. während des Wechsels in der Geschäftsführung“ (TOP 3) gesprochen werden.
Interessant, und vom Vorsitzenden auf die Tagesordnung gesetzt, ist TOP 4:
Diskussion über die Beiratssatzung