Mit einiger Routine, manchem Gewohnten und leider wenig überzeugenden Regierungsvorlagen befasst sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in dieser Woche im Plenum.
Für die Regierungsvorlagen, die nicht mehr herausfordern als ein resigniertes Seufzen, steht die erste Lesung einer Schulgesetznovelle. Einzig sinnvolles Element ist hier die Entfristung der Schulwahlfreiheit, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die anderen Änderungen weisen in die falsche Richtung. Von einheitlichen Bewertungskriterien und dem vorgesehenen Weg dorthin dürfen wir uns nicht viel versprechen. Versuche, Schulunterricht auf diese Weise zu „objektivieren“, sprechen für eine falsche Vorstellung von Schule und sind nicht einmal erstrebenswert. Vor allem machen sie die Schule nicht besser.
Größtes Manko der Vorlage ist aber ihr Ansatz, den Kreis derer, für die individuelle Förderpläne erstellt werden können, erheblich einzuschränken. Auch eine weitere, am Freitag zu behandelnde Vorlage, sieht Einschnitte bei der individuellen Förderung vor. Begründet wird das durch die Regierung mit dem Wunsch nach „Entlastung“,
Es bestreitet niemand, dass individuelle Förderung Zeit in Anspruch nimmt. Den Wunsch, Lehrer_innen zu entlasten, teilen wir ebenfalls. Nur haben wir dazu bereits weitaus zielführendere Vorschläge gemacht, vor allem den Einstieg in eine Reduzierung der wöchentlichen Deputate.
Wer weniger individuelle Förderung in den Schulen möchte, hat auch das Prinzip der Inklusion nicht verstanden.
Bei der Überarbeitung des Schulgesetz gelingt der Regierung so nicht einmal ein kleiner Wurf.
Zwei GRÜNE Vorlagen werden in dieser Woche behandelt. Am Mittwochabend wird sich Johannes Saalfeld dafür einsetzen dass die Situation der Lehrbeauftragten an den Hochschulen verbessert wird. Dazu gehört klare Richtlinien für das Mindestniveau von Vergütungen und die Möglichkeit einer Interessenvertretung.
Am Donnerstagmittag wird Johann-Georg Jaeger einfordern, dass die Landesregierung den eigenen Festlegungen im Aktionsplan Klimaschutz folgt und regelmäßig dem Landtag einen Klimaschutzbericht vorlegt.
Unter den zahlreichen weiteren Anträgen möchten wir noch die Vorlage 1128 herausgreifen. Hier beantragt die Linksfraktion Änderungen im Agrarrecht mit Blick auf die Besitzstrukturen landwirtschaftlichen Bodens. Die Konzentration der Flächen in wenige Hände hat hier erheblich zugenommen, mit spürbaren negativen Folgen für den ländlichen Raum. Dass hier Möglichkeiten bestehen, durch landesgesetzliche Regelungen Einfluss zu nehmen, zeigt das Land Baden-Württemberg. Ziel soll es sein, die Bodenvergabe durch eine landeseigene Gesellschaft zu steuern. Ein aus unserer Sicht notwendiger nächster Schritt müsste nun allerdings sein, in den Zielen einer solchen Gesellschaft den Vorrang einer kleinbäuerlichen und biologischen Landwirtschaft festzuschreiben.
In Richtung Tagesordung, Zeitplan und Livestream geht es hier.