Sie muss diesmal unbedingt in zwei Sitzungstage passen, diese Plenarwoche. Deswegen wird das am Mittwoch- und noch mehr am Donnerstagabend im Landtag leider nicht so ganz frisch wirken, was die Rednerinnen und Redner der Spätschicht und das spärlich besetzte Plenum so zum Besten geben. Abgeordnete mit Freude an der öffentlichen Debatte hätten das möglicherweise anders gelöst.
Vollständige Tagesordung und Zeitplan finden Interessierte hier. Von uns gibt es wie gewohnt Hinweise auf einige grüne Schwerpunkte.
Gleich am Mittwochvormittag wird in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zur Absenkung der Quoten für direkte Demokratie auf kommunaler Ebene behandelt. Wir Grüne sind jedenfalls der Auffassung, die derzeitigen Hürden laufen in erster Linie darauf hinaus, Beteiligung zu verhindern. Natürlich sind die Regularien für Bürger_innenbegehren und Bürger_innenentscheide hier nicht alles, aber doch ein gleichermaßen einfacher wie einleuchtender Schritt, alle Einwohnerinnen und Einwohner zum Mitmachen einzuladen. Eine verbesserte Beteiligung aller kann manchmal also einfach sein. Vielleicht wittern SPD und CDU ja einen Haken oder gar eine Falle. Wir können versichern: Das ist beim grünen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung nicht zu befürchten.
Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke beantragen wir, dass der Landtag einen Auftrag zur Erarbeitung eines Kulturschutzgesetzes formuliert. Was sich zunächst ein wenig sperrig anhört, ist letztlich nicht weniger als ein Ansatz, den Auftrag des Artikels 16 der Landesverfassung an Land und Kommunen ernst zu nehmen und in konkrete Vorgaben münden zu lassen. Denn nach dem Wortlaut der Verfassung ist es an sich nicht in Ordnung, dass vor allem auf kommunaler Ebene jede Kulturförderung ständig unter Rechtfertigungszwang und dem Druck der Kämmereien steht. Die Schlechterstellung gegenüber anderen Pflichtaufgaben begründet sich bislang nur durch das Fehlen belastbarer Regeln.
Profitieren werden von einem solchen Kulturgesetz die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden nicht zuletzt durch die mittelfristige Planungssicherheit, die ihnen aktuell nicht zugestanden wird. Kürzungen in Folge ungeklärter Haushaltsfragen, Hin- und Herschieben der Verantwortung zu Lasten freier Träger, wie es im Landkreis die Landrätin und der Innenminister gerade betreiben, soll dadurch ausgeschlossen werden.
Ein anderes Thema, dem die Landesregierung nicht genügend Engagement widmet, ist wiederum die Inklusion. Hier beantragen wir am Mittwochabend, das PISaR-Projekt („Präventive und Integrative Schule auf Rügen“) in der Orientierungsstufe fortzuführen. Wir stehen in der Pflicht, den inklusiven Unterricht aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren Voraussetzungen umzusetzen. Das Projekt auf Rügen leistet dazu einen wichtigen Beitrag, weil es genau die Hinweise liefert, die wir für die Durchführung der flächendeckenden inklusiven Schule benötigen. Es wäre geradezu absurd, Schülerinnen und Schüler, die mit der Inklusion gute Erfahrungen gemacht haben, in Förderklassen zu schicken, nur weil es keinen Anschluss für das Projekt gibt. Auch hier sind wir auf die Reaktionen und Vorschläge der Anderen gespannt.