Grüne kritisieren Pkw-Parksituation Ecke Kapaunenstraße / Hotel Kronprinz

Falsch geparkte Pkw verursachen erhebliche Wartezeit für Fahrgäste der öffentlichen Busse

Am Dienstag, den 21. Januar gegen 17 Uhr geschah, womit schon lange zu rechnen war: Ein PKW parkte an der Ecke Kapaunenstraße/Hotel Kronprinz derart, dass die Busse des Stadtverkehrs nicht an dem Hindernis vorbei kamen. Damit wurde der Busverkehr auf der Linie 2 für geraume Zeit lahm gelegt. Die Fahrgäste an den Haltestellen hinter dem Hindernis warteten bei Eiseskälte auf einen Bus, der nicht kam.

Torsten Wierschin, einer der betroffenen Fahrgäste, kann nicht verstehen, warum es soweit kommen musste. “Der Streckenabschnitt sollte so für den ruhenden Pkw-Verkehr beschildert werden, dass stets eine gefahrenfreie Durchfahrt für die Busse gewährleistet ist.” Auch die Stadtwerke sieht er in der Pflicht. „Die an den Haltestellen wartenden Fahrgäste wurden nicht über das Ausbleiben der Busse informiert.“

Mittelfristig sollte daher über ein praktikables Fahrgastinformationssystem entlang der Buslinien nachgedacht werden, um im Störungsfall wartende Fahrgäste über Änderungen im normalen Ablauf zu informieren. Auch ein zeitnaher Einsatz von Ersatzbussen wäre in diesen Fällen wünschenswert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Kleine Anfrage an die Stadtverwaltung und die Stadtwerke gestellt, um die Umstände der Situation am 21. Januar zu klären. „Wir möchten wissen, was die Stadt tut, um diese und vielleicht auch andere kritische PKW-Parksituationen für den öffentlichen Nahverkehr zu entschärfen“, erläutert Ullrich Bittner, Mitglied im Bauausschuss für die Bündnisgrünen.

13 Kommentare bei „Grüne kritisieren Pkw-Parksituation Ecke Kapaunenstraße / Hotel Kronprinz“

  1. Wie niedlich. Es fährt ein Grüner mit dem Bus. Er bemerkt ein seit Jahren bestehendes Problem. Und schreibt einen Beitrag.

    Es gibt mehrere solcher „Ecken“ in der Innenstadt. Regelmäßig kann man dort ein seit Jahren existierendes Problem beobachten. Ein Bus
    steht weil ein Hindernis den Weg versperrt. Dahinter bildet sich ein kleiner Stau. Besonders im Quartier Kapaunstraße/Löfflerstr./Wollweberstr./Lange Str. kann man das Schauspiel mehrmals die Woche beobachten. Meist dauert es nicht lange, bzw. lässt sich mit dem „Durchwinken“ des Busfahrers lösen.
    Soll aber schon Fälle gegeben haben, in dem nur ein Abschlepper helfen konnte.

    So ein Fahrgastinformationssystem bedeutet übrigens permanente Überwachung des Busverkehrs. Die Fahrer sind davon unmittelbar betroffen. Die Position des Busses wird ständig überwacht und mit der Sollposition verglichen. Nicht, dass hinterher ein Beitrag im Grünenblog erscheint, der die ständige Überwachung im Berufsalltag der Busfahrer kritisiert. 😉

    Habt Ihr eigentlich schon festgestellt, dass in allen Greifswalder Dönerläden importierte Getränkedosen ohne Bepfandung verkauft werden. Man muss nur die Dosen am Straßenrand betrachten. Eigentlich pfandpflichtig aber aus Dänemark oder Polen ohne Pfandlogo. In den Verkehr gebracht durch viele Imbissbetriebe.
    Mich als Pfandjäger ärgert das noch mehr. 😉

  2. Ich kann immer nicht verstehen, warum man so herablassend reagieren muss? Wäre es denn besser, wenn ein Grüner mit dem Bus fährt, ein Problem bemerkt und nicht reagiert?

    Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat zu dem Thema nun eine Kleine Anfrage an die Stadtverwaltung / Stadtwerke gestellt. Frage 6a lautet: „Sind der Stadtverwaltung vergleichbare Pkw-Parksituationen bekannt, die auch zu Einschränkungen des ÖPNV führen können bzw. bereits führten?“

    Nach Erhalt der Antwort werden wir die weiteren Schritte überlegen.

    An den Pfandproblemen der Imbissbetriebe sind wir dran. Es gilt u. a. die rechtliche Situation und die Frage der Zuständigkeit zu klären.

  3. Herablassend mag Dein Eindruck sein. Für mich ist es eine klare Antwort auf den Beitrag. Diese Empörung findet man sonst auch in Postillion Beiträgen. Wenn jemand auf einer einsamen Verkehrsinsel strandet und niemand hilft. Nur das es hier ernst gemeint ist. Und wenn Herr Wierschin, einer der betroffenen Fahrgäste, jetzt so betroffen ist, u.a. weil die Fahrgäste an den Haltestellen hinter dem Hindernis bei Eiseskälte auf einen Bus warteten, der nicht kam. Und der Artikel kaum über Fakten informiert. Wie lange die Blockade dauert wäre sehr interessant. Naja, ist halt lustig. Nicht mal die Busfahrer reisst es noch vom Hocker wenn mal wieder einer den Weg versperrt. Die bleiben einfach locker und stehen. Was sollen sie auch sonst machen. Und jetzt kommen die Grünen und wollen Aktionismus zeigen. Da ich die Busse seit Jahren regelmäßig stehen sehe, wenn Schnee liegt ist es noch etwas verschärft, kann ich da nur müde lächeln. Aber macht mal. Eine Lösung wäre übrigens ein Abschleppunternehmen, mit Lizenz zum selber abschleppen.

    Und zum Pfand.
    Rechtlich umgehen die Betriebe die Verpackungsverordnung. Das zu klären dauert keinen Monat. Dazu muss man diese nur einmal lesen.
    In Greifswald zuständig, für die Einhaltung derselben ist m.W. die untere Abfallbehörde. Spiegelsdorfer Wende. Der Herr hinter dieser Nummer ist freundlich und kompetent. 03834 8760 3235

  4. Es wird immer kurioser.

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    §12 Halten und Parken
    …(3) Das Parken ist unzulässig
    1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, …

    Die StvO schein der Stadt unbekannt zu sein. Ein Schildbürgerstreich.

  5. Stefan Fassbinder sagt: Antworten

    @3. Klausinger: Für die Einhaltung der Verpackungsverordnung ist der Kreis zuständig. Wir werden im zuständigen Ausschuss eine entsprechende Anfrage stellen. Dann sehen wir weiter, was unsererseits möglich ist.

  6. Stefan, damit hätte ich nicht gerechnet.
    Aber ich weiß wer zuständig ist, daher die Telefonnummer. Die untere Abfallbehörde gehört zum Kreis, wie Greifswald. 😉
    Mein Versprechen steht, klärt Ihr das bis zur Kommunalwahl geht meine Stimme an Euch. Aber noch werden sie verkauft, die pfandfreien Dosen. Habe gerade wieder eine geschlürft und ordentlich entsorgt.

    Wenn wir dann noch über einen Antrag über die kontrollierte Abgabe von Hanfprodukten in Greifswald sprechen könnten bringe ich noch ein paar Wähler mit. 😉 Schluss mit Krimi!

  7. Weniger ist mehr als gar nichts. Ein Antrag in der Bürgerschaft reicht hoffentlich schon, um eine öffentliche Diskussion in Gang zu setzen. Dafür muss der Antrag natürlich gut formuliert sein.

    Es gibt genug vernünftige Menschen, die den Betonköpfen das Leben schwer machen könnte. Die Rose Gang hat die Grünen Partei hier ziemlich gebrandmarkt. Ich glaube wirklich, dass es genug stille Wählerreserven gibt, die mit diesem Thema an die Urnen zu locken sind. Aber nicht nur in der Opposition die Entkriminalisierung fördern wollen. 😉 Herr Georg Wurth, vom DHV, hat gezeigt, wie man Millionen Bürger dazu bewegen kann, sich für die Entkriminalisierung einzusetzen. Dafür hat er eine Million EUR bekommen. Macht das zu Eurem Thema und Ihr werdet mehr Stimmen bekommen als in den vergangenen Jahren. Wir brauchen öffentliche sinnvolle Argumentationen.

  8. In welche Richtung sollte so ein Antrag denn gehen?

  9. Natürlich müsste man das gut ausarbeiten. Jeder vernünftig denkende Mensch müsste das sofort bejahen können.

    In der Einleitung würde ich die tatsächliche Situation erklären, damit jeder versteht, dass es auch in Greifswald kein Problem ist an Hanfprodukte zu kommen. Es muss absolut klar werden, dass auf jedem Schulhof in Greifswald gedealt wird und kein Kinder- und Jugendschutz stattfindet. Außerdem besteht so immer die Gefahr, dass Hanfprodukte verunreinigt verkauft werden, da z.B. Streckmittel das Gewicht erhöhen. Denn eine Qualitästkontrolle findet nicht statt.

    Dann würde ich Zahlen über Alkoholeinweisungen von Kindern und Jugendlichen der Krankenhäuser in und um HGW einbringen und die Frage stellen, warum trotz vorgeblichem Kinder- und Jugendschutz so etwas möglich ist. Nebenbei würde ich von jährlich ca. 74000 Todesfällen durch Alkohol in Deutschland sprechen dem gegenüber 0 Todesfälle durch Hanfkonsum stehen.

    Wir können nicht über die Gefährlichkeit eines Stoffes diskutieren, wenn wir dabei alle anderen Stoffe außer Acht lassen.
    Alkohol ist ebenso schädlich wie Hanfprodukte oder Zigaretten.
    Die aktuellen Vorgänge in den Niederlanden, Urugay und den USA zeigen, dass ein Umdenken statt findet. Wir könnten mit zu den Vorreitern in Deutschland gehören. Nach Berlin und Frankfurt könnten wir uns auch der Realität stellen und wirklich an Kinder und Jugendliche sowie an Konsumenten denken. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass des Strafgesetzbuch nicht vom Hanfkonsum abhält. Hier mit aktuellen Zahlen belegen, wie viele Ermittlungsverfahren durchgeführt und eingestellt werden. Die Geld- und Personalverschwendung muss deutlich werden.

    Zu guter Letzt würde ich auf die zu erwartenden Steuereinnahmen hinweisen. Dieses Geld fließt momentan in den Schwarzmarkt und die Kriminalität. Das Strafgesetzbuch hat es seit 50 Jahren nicht geschafft, dies zu verhindern. Ganz im Gegenteil, oft schaffen Verbote erst einen Reiz für Jugendliche, sich so von den Erwachsenen abzugrenzen. Durch diese Steuereinnahmen könnten u.a. Kinder- und Jugendschutz finanziert werden.

    Aus diesen Gründen wird beantragt, eine kommunal genehmigte und überwachte Verkaufsstelle für Hanfprodukte einzurichten. Dort erfolgt die Abgabe ausschließlich an erwachsene und registrierte Mitglieder des z.B. Cannabis-Clubs Greifswald. Die Stadt soll eine Genehmigung für den Anbau und Verkauf bei der Bundesopiumstelle einreichen. Der Antrag darf auch als Versuch formuliert werden. Begrenzt auf zunächst vielleicht 5 Jahre und in Zusammenarbeit mit der Universität, der Polizei und den Suchtberatungsstellen.

    Erklärtes Ziel muss es sein, den Käufern von Hanfprodukten eine legale Möglichkeit zu geben um so dem illegalen Schwarzmarkt das Geld zu entziehen. Dieses Geld soll in Form von Steuern in die Gemeindekasse fließen und für umfassenden Kinder- und Jugendschutz verwendet werden.

    Das ist alles ziemlich spontan und unausgegoren. Eine kleine Arbeitsgruppe könnte Kontakt mit anderen Interessengruppen aufnehmen, um den Antrag gut zu formulieren. So gut, dass ihn niemand ablehnen kann, dem die Zukunft unserer Kinder am Herzen liegt.

    Laut DHV spricht sich fast die Hälfte der Einwohner von MV für eine Entkriminalisierung aus.

    Schluss mit Krimi.

  10. Hier einmal ein Muster des DHV zum Thema. Ich habe mir gespart, das auszuarbeiten. Es wird deutlich, worum es geht.

    Vom Deutschen Hanfverband:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:

    „Die BEZEICHNUNG DER GEMEINDE + NAME DER GEMEINDE möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Runden Tisch zum Thema verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen und Gemeindeebene einberufen .

    Zusammen mit Fachleuten soll geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein.“

    Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:

    Mitglied werden kann jeder Einwohner der Gemeinde ab 18 Jahren.
    Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.
    Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.
    Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.
    Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.
    Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.
    Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

    Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.

    Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile – insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung – entstehen.

    Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.

    Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt für die Gemeinde kostenneutral möglich.

    Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau durch die Gemeinde selbst sowie die Abgabe durch die Gemeinde oder über Apotheken denkbar.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Begründung:

    Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem auch Mafia und Hells Angels aktiv sind, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Die Strafverfolgung ist für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.

    Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

    Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:

    Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.
    Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
    Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.
    Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
    Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.
    Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.

    Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 – 2389/99) heißt es: „Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (…) rechtfertigen kann.“

    Über den §3 kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen. Ebenso besitzen ca. 150 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.

    Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von NAME DER GEMEINDE wären dies LETZTESJAHR bzw. LETZTERMONAT Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere ANZAHLMEDIZIN Personen.

    Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die EINWOHNERZAHL Bürger unserer Gemeinde KOSTENRERESSION Euro jährlich, während laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen statistisch nur AUSGABENPRÄVENTION in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Kommune sollte eine Vereinbarung mit dem Land anstreben, um an den Einsparungen bei den Kosten für die Strafverfolgung beteiligt zu werden.

    NAME DER GEMEINDE hat alleine bei den Genusskonsumenten das Potenzial für ANZAHLMINI bis ANZAHLMAX Cannabis Social Clubs. Für jeden dieser Clubs ist eine halbe zusätzliche Stelle für die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote mit eingeplant, dies entspricht einer zusätzlichen Investition in diesem Bereich in Höhe von PRÄVENTIONSPLUSMINI bis PRÄVENTIONSPLUSMAXI Euro – ohne dass die Gemeinde einen Euro mehr ausgeben muss.

    UMFRAGE ¾ der Bürger Deutschlands sprechen sich für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus.

    Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.

    Überschlagsrechnung
    Die folgenden Berechnungen sind bewusst konservativ gehalten und sie beziehen sich auf nur einen Cannabis Social Club. Mit jedem weiteren CSC sinken die Kosten pro Club, da die Ausgaben für die Sicherung des Anbauraums nicht linear steigen und der Aufwand für die Initiierung des Projekts nur einmal geleistet werden muss.

    Die Produktion von Cannabis unter legalen Bedingungen ist sehr viel günstiger als unter illegalen Bedingungen. Experten aus den USA gehen nach einer Legalisierung von einem Produktionspreis von deutlich unter einem Euro pro Gramm aus. Beim Anbau in einem CSC in Deutschland müssten der kleinere Maßstab und höhere deutsche Strompreise in Betracht gezogen werden.

    Die Firma Bedrocan in den Niederlanden produziert Cannabis als Medizin in Arzneimittelqualität für 3 Euro pro Gramm bei einer Jahresproduktion von 150 kg. Im CSC dürften die Produktionskosten trotz der geringeren Menge kleiner ausfallen, weil kein klinischer Standard eingehalten werden muss und der Anbau weitgehend ehrenamtlich durch die Mitglieder erfolgt.

    Bei einem Anbau durch die Mitglieder des CSC mit Hilfe durch einen Angestellten der Gemeinde wird der Preis damit sicher 2 € pro Gramm nicht übersteigen.

    Der Schwarzmarktpreis von Cannabis für Kleinmengen schwankt innerhalb von Deutschland zwischen 6 und 15 Euro, die DBDD geht von 9 Euro als Mittelwert aus. Der Großhandelspreis auf dem Schwarzmarkt liegt bei etwa 4.300 € pro kg. Für sauberes und hochwertiges Cannabis sind Konsumenten in der Regel bereit, mindestens 8 Euro pro Gramm zu zahlen.

    Der durchschnittliche Konsument inklusive Gelegenheitskonsumenten konsumiert 1-2 Gramm Cannabis pro Woche. Ohne Gelegenheitskonsumenten kann man von einem Konsum von 20-40 Gramm pro Monat ausgehen. Patienten konsumieren mitunter ein oder mehrere Gramm pro Tag.

    Ein Cannabis Social Club mit 200 Konsumenten (ink. Gelegenheitskonsumenten), 40 Konsumenten (ohne Gelegenheitskonsumenten) oder 20 Patienten hätte einen Verbrauch von circa 15 kg pro Jahr.

    Die Differenz zwischen dem Produktionspreis und dem Abgabepreis an die Konsumenten liegt bei 6 Euro pro Gramm. Damit wären pro kg Cannabis und Jahr 6.000 € für den Betrieb des Cannabis Social Clubs und die Unkosten der Kommune nutzbar. Bei einem Jahresverbrauch von 15 kg wären dies 90.000 €.

    Bei mehreren oder größeren Clubs würden die Produktionskosten für das Cannabis deutlich sinken, während die Ausgaben nicht proportional steigen würden.

    Ausgaben der Kommune

    Verwaltung des CSC
    29.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E08
    6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

    Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote im CSC
    34.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E12
    6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

    15.000 € Umbaukosten für die Sicherung des Anbauraums wären 3.000 € pro Jahr bei 5 Jahren Betrieb.
    36.000 + 6.000 Euro für eine halbe Stelle E13 für die Initiierung des Projekts und dem Antrag beim BfArM wären 8.400 € pro Jahr

    In Summe wären dies Ausgaben in Höhe von 86.400 € pro Jahr.

    Bei Patienten sollte ein reduzierter Preis angestrebt werden, z.B. 4 Euro pro Gramm. Damit wären nur 30.000 € pro Cannabis Social Club mit 20 Patienten für andere Zwecke nutzbar. Eine Quersubventionierung zwischen Genusskonsumenten und Patienten wäre denkbar und erstrebenswert. Da Patienten durch ihren Arzt betreut werden, sind hier Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote weniger notwendig.“

  11. Was ich vergessen hatte, zielsicher ist auch ein Einwurf bei der Frage, ob Hanfkonsumenten überhaupt durch das Strafgesetzbuch verfolgt werden sollten, obwohl sie ja niemandem schaden, nur sich selbst. Da Konsum in den meisten Fällen Besitz und Erwerb vorraussetzt, verletzt man hiermit Straftatbestände.

    An dieser Stelle erscheint mir ein Vergleich mit Homosexualität sehr sinnvoll. War Sie doch, wenn auch nur teilweise, bis 1994 verboten, obwohl Homosexuelle, genau wie Hanfkonsumenten, niemandem Schaden zugefügt haben. Und genau wie heute jeder vernünftige Mensch Homosexualität als nicht strafbar empfindet, werden es zukünftige Generationen mit dem Konsum von Hanfprodukten halten.

    Mit diesem Thema könntet Ihr Knall Bumm Peng die Gazetten füllen und öffentliche Diskussionen weiter anregen. So könntet Ihr die junge Generation an die Urne bekommen.

  12. „So könntet ihr die junge Generation an die Urne bekommen.“

    Mit der Aufhebung des Hanfverbotes locken?!

    Der Ostseezeitung Blog hat heute (Blogliste ziemlich weit unten Uli Meyke anklicken) eine Rede (um 13:17 Dauer so um
    die 14 Minuten) von Dr. Gregor Gysi betreffs der Situation in der Ukraine verlinkt.
    Das Zitat des Vors. der genannten Partei macht mir persönlich Angst und noch mehr Angst macht mir, daß sämtliche Parteien der Bundesregierung, außer die Linke, diese Partei unterstützen.

    Ich kenne auch ein Zitat: Die ganze Welt ist meschugge oder so ähnlich…..Heinrich Heine

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