Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, SPD, FDP und Prof. Hardtke schlagen gute Lösung für Stadt, Eltern, Kinder und Mitarbeiterinnen vor
In der nächsten Sitzung der Bürgerschaft steht die Entscheidung über die zukünftige Struktur der städtischen Kitas und Horte an.
Die von der Verwaltung eingebrachte Beschlussvorlage wird von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, SPD, FDP und Prof. Hardtke abgelehnt. Diese stellt zwar fünf denkbare Modelle zur Auswahl, befasst sich jedoch in keiner Weise mit der wichtigen Problematik der Sanierungsbedürftigkeit der Immobilien, in welchen diese Einrichtungen betrieben werden. Eine Entscheidung zur künftigen Organisationsform kann aber nur in Abhängigkeit davon getroffen werden, wie diese Immobilien künftig verwaltet und Sanierungsstaus beseitigt werden.
Die guten Diskussionen im Finanz- und Sozialausschuss machten Hoffnung, dass eine weitergehende und mehrheitsfähige Strukturentscheidung möglich ist. Deswegen luden die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und Prof. Dr. Frank Hardtke im Anschluss alle Fraktionen sowie die Vertretungen der Eltern und der Mitarbeiterinnen zu einer Beratung ein. Neben der Personalratsvorsitzenden und dem Elternvertreter folgten SPD und FDP der Einladung. Am Ende stand ein Konsens.
Vertreter der CDU und der Bürgerliste sind zu unserem Bedauern nicht erschienen.
Mit der anliegenden Beschlussvorlage soll darüber entschieden werden, die Organisation der Kindertagesstätten und Horte künftig in ein sogenanntes Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen aufzuspalten.
Dr. Kerath (SPD): „Für die Transparenz der mit dem Kreis abzurechenden Kosten und die Ermittlung der Elternbeiträge ist es erforderlich, die bisherige Organisationsform in zwei Bereiche aufzuteilen. Einerseits ein Besitzunternehmen, welches die Immobilien verwaltet und andererseits ein Betriebsunternehmen, welches die pädagogischen Konzepte umsetzt.“
Dr. Bartels (Die Linke): „Vorzugswürdig sollten die Immobilien in die städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (WVG) als künftiges Besitzunternehmen eingebracht werden, welche dem Betriebsunternehmen ortsübliche Mieten berechnet, welche dann für Sanierungsmaßnahmen der Kindertagesstätten und Horte Verwendung finden. Darüber hinaus muss die Universitäts- und Hansestadt Greifswald einen weiteren Beitrag zur Sanierung der Kindertagesstätten leisten. Keinesfalls sollen die Mieter der WVG mit den Sanierungskosten belastet werden.“
Dr. Fassbinder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Der Betrieb der Kindertagesstätten und Horte soll als Eigenbetrieb der Stadt Greifswald und damit wirtschaftlich und organisatorisch selbständig geführt werden. Dies entspricht dem Wunsch der Erzieherinnen und Erzieher sowie dem der Eltern.“
Prof. Dr. Frank Hardtke (KfV): „Durch die organisatorische und wirtschaftliche Selbständigkeit des Betriebes der Kindertagesstätten und Horte wird eine Vereinfachung der Verwaltungswege erreicht und können erhebliche Einsparungen erzielt werden.“
Die Einbringung der Immobilien in die WVG könnte jedoch mit einer nicht unerheblichen Grunderwerbsteuer verbunden sein. Dahingehend wird die Verwaltung beauftragt, eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt Greifswald einzuholen. Sollte diese ergeben, dass Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, so soll die in jedem Fall notwendige Aufspaltung in ein die Immobilien verwaltendes Besitzunternehmen und ein die pädagogischen Aufgaben umsetzendes Betriebsunternehmen in einem anderen Modell erfolgen:
Dr. Kerath (SPD): „In diesem Fall sollen die Immobilien in einen zu bildenden wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Eigenbetrieb überführt werden. Dies löst keine Grunderwerbsteuer aus, da Eigentümer der Immobilien weiterhin die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bleibt.“
Dr. Bartels (Die Linke): „Die rechtliche Trennung in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen erfordert es für diesen Fall jedoch, dass der Betrieb der Kindertagesstätte nicht als Eigenbetrieb organisiert werden kann, sondern hierfür ein sogenanntes Kommunalunternehmen als Anstalt öffentlichen Rechts gebildet wird.“
Dr. Fassbinder (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): „Auch in einem Kommunalunternehmen bleiben die Erzieherinnen und Erzieher Angestellte im öffentlichen Dienst und wird neben der Anwendung des TVöD sichergestellt, dass der zu bildende Verwaltungsrat auch mit Arbeitnehmern- sowie Elternvertretern besetzt wird.“
Prof. Dr. Frank Hardtke (KfV): „Mit der Verwaltung der Immobilien durch den städtischen Eigenbetrieb soll die WVG über einen Dienstleistungsvertrag beauftragt werden. Dies sichert die Kompetenz der WVG und wird die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die gleichzeitige Einrichtung des Kommunalunternehmens möglichst weitgehend aus den Fragen der Organisation der Kindertagesstätten und Horte herausgenommen.“
Wir sind der Überzeugung, dass eine Kostentransparenz nur durch eine solche Aufteilung erreicht werden kann. Durch das Herauslösen einerseits der Immobilien und andererseits der pädagogischen Umsetzung aus der städtischen Verwaltung wird ein weit effektiveres und kostensparenderes Handeln möglich, welches zumindest mittelfristig dazu führen wird, den bestehenden Sanierungsstau in den Einrichtungen zu beseitigen. Die Kitaleiterinnen bekommen mehr Verantwortung, Entscheidungen werden dort getroffen, wo sie hingehören.