Bundesverfassungsgericht kippt das Gesetz zur „Vorratsdatenspeicherung“

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Das Gesetz verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Alle bisher gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier zu finden.

Übrigens: Einer der Querulanten Kläger gegen das Gesetz kommt aus Greifswald.

Ein Kommentar bei „Bundesverfassungsgericht kippt das Gesetz zur „Vorratsdatenspeicherung““

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