Die Fraktionen der Linken, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Prof. Hardtke fordern Neubeginn der Kitas zum 01. Januar 2015

Die Fraktionen der Linken, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Prof. Dr. Hardtke wollen mit ihrer neuen Beschlussvorlage erreichen, dass durch die Organisations- und Rechtsformänderung für die kommunalen Kitas die Kostentransparenz erhöht wird, die kommunalen Kitas effektiver betrieben werden und die Platzkosten mittel- bis langfristig sinken. Darüber hinaus soll eine möglichste schnelle Sanierung der Kitaimmobilien erfolgen.

Die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und die für deren Umsetzung erforderlichen Beschlüsse der Bürgerschaft sollen noch in diesem Jahr geplant und gefasst werden, damit der Neustart der Kitas zum 01. Januar 2015 tatsächlich erfolgen kann. Ein weiteres Zuwarten und Verschieben der Entscheidungen und Beschlüsse bis in das Jahr 2015 mit einem Beginn erst zum 01. Januar 2016 ist weder den Kindern und deren Eltern, aber auch nicht den Erzieherinnen und Erziehern zuzumuten.

In Fortführung des Beschlusses vom 16. Dezember 2013 sehen die Einbringer nunmehr erhebliche Vorteile, trotz der entstehenden Grunderwerbsteuer, wenn die Immobilien im Wege einer kapitalerhöhenden Sacheinlage eingebracht werden.

Hierfür sprechen nicht nur die Möglichkeit das bei der WVG vorhandene Know-How in Sachen Gebäudesanierung zu nutzen, sondern auch vielfältige steuerliche Effekte. Die Einzelheiten hierzu und eine genaue Kalkulation bei den Platzkosten soll der Oberbürgermeister bis zum September des Jahres vorlegen.

Allerdings soll es keine finanzielle Belastung der Mieter der WVG durch die Übernahme der Kitaimmobilien geben. Die Einbringer gehen davon aus, dass die Übertragung der Kitaimmobilien auf die WVG deren Eigenkapitalbasis erheblich stärken wird und die WVG wird mit der Vermietung der Kitas keine Verluste, sondern im Gegenteil Gewinne erwirtschaften wird, wenn auch nur im geringem Umfang. Aus der Übertragung der Kitaimmobilien auf die WVG  ergeben sich steuerliche und damit auch wirtschaftliche Vorteile, die sich nicht ergeben, wenn die sie im städtischen Eigentum bleiben und erst recht nicht bei einer Übertragung in eine gemeinnützige GmbH.

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