Bündnisgrüne: „Ethanolkatastrophe darf sich nicht wiederholen“
Am 10. April hat der Kreisverband BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Strafanzeige wegen Behördenversagen im Zusammenhang mit der Ethanolkatastrophe in der Peene Ende August 2015 gestellt.
„Damals sind hunderttausende Liter Ethanol in die Peene bei Anklam geflossen.“ sagt Dr. Torsten Wierschin, Bündnisgrünes Mitglied des Kreisverbands Vorpommern-Greifswald. „Das führte zu einem großen Fischsterben.“
Die Katastrophe hatte überegional für Aufsehen gesorgt und dem Ansehen der Region als Ausflugs- und Tourismusziel geschadet.
Mehrfach hatten Bündnisgrüne danach bei Genehmigungs- und Kontrollbehörden Akteneinsichten vorgenommen, um etwas Licht in die Umstände der Havarie zu bringen. „Darauf stützen wir jetzt unsere Klage.“ so Wierschin. „Wir werfen den Behörden vor, dass es keine ausreichende Abstimmung und regelmäßige Übungen von FabrikmitarbeiterInnen und Katastrophenschutzkräften gab, um die Havarie schnell und wirkungsvoll zu bekämpfen.“ Über Tage hinweg war unklar, welche Chemikalien in die Peene gelangten und was das massenhafte Fischsterben auslöste.
„Vielmehr führten erst mehrfache, hartnäckige Hinweise von BürgerInnen dazu, dass die Behörden überhaupt reagierten.“ kritisiert Wierschin scharf. Auch lag zum Zeitpunkt der Ethanolkatastrophe weder ein Entwässerungskonzept des Industriegeländes vor, noch hatte der kommunale Wasserversorger Einleitegenehmigungen erteilt. „So waren etwa Verbindungen im Untergrund zum öffentlichen Regenentwässerungssystem nicht vollständig bekannt.“, sagt Wierschin und fügt hinzu: „Anhand dieser Faktenlage können wir das Erteilen einer Betriebsgenehmigung für die industrielle Großproduktion von Ethanol nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht haben wir es daher mit einem strafrechtlichen Behördenversagen zu tun.“
Die Ethanolskatastrophe darf sich nicht wiederholen, deswegen muss endlich lückenlos aufgeklärt werden, wie es dazu kam und ob Behörden eine Mitschuld tragen.
„An diesem Beispiel zeigen sich aber auch die Probleme der in 2012 durchgeführten Kreisgebietsreform.“ fügt Wierschin an: „Einerseits sind die Behörden vor immer weitreichendere Abstimmungsaufgaben gestellt, die von immer weniger qualifiziertem Personal zu bewerkstelligen sind. Andererseits werden so notwendige Kontrollen nicht ausreichend durchgeführt oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht geübt.“so Wierschin.
Dass darunter die Umwelt und die Lebensqualität der Bürger leide, sei nicht hinnehmbar.
Bildquellen
- fischsterben fisch: Bildrechte beim Kreisverband