Zur geplanten FAG-Reform und dem drohenden finanziellen Verlust für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Millionenhöhe erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN, Ulrike Berger:
„Greifswald drohen laut einem Gutachten im Auftrag der Landesregierung ab dem 1.1. 2018 7,3 Millionen Euro weniger Finanzzuweisungen des Landes. Das entspricht in etwa einer Halbierung der bisherigen Summe.
Gegenwärtig gesteht das Finanzausgleichsgesetz den vier ehemaligen kreisfreien Städten (Greifswald, Stralsund, Wismar und Neubrandenburg) einen höheren Finanzbedarf zu, weil die Oberzentren zentrale Aufgaben für das Umland übernehmen. Das soll sich nun ändern. Damit fällt Greifswald wiederholt der Verlust der Kreisfreiheit auf die Füße. Gewinner der Reform wären dann Rostock und Schwerin mit einem jährlichen Plus an Landesmitteln in Höhe von 20 Millionen Euro. Das Gutachten und seine Folgen stellte bereits ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses der Bürgerschaft vor. Folgt die Landesregierung diesem Gutachten, stehen auch Projekte wieder zur Disposition, die gerade mit dem Doppelhaushalt beschlossen wurden.
Gegenwärtig gesteht das Finanzausgleichsgesetz den vier ehemaligen kreisfreien Städten (Greifswald, Stralsund, Wismar und Neubrandenburg) einen höheren Finanzbedarf zu, weil die Oberzentren zentrale Aufgaben für das Umland übernehmen. Das soll sich nun ändern. Damit fällt Greifswald wiederholt der Verlust der Kreisfreiheit auf die Füße. Gewinner der Reform wären dann Rostock und Schwerin mit einem jährlichen Plus an Landesmitteln in Höhe von 20 Millionen Euro. Das Gutachten und seine Folgen stellte bereits ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses der Bürgerschaft vor. Folgt die Landesregierung diesem Gutachten, stehen auch Projekte wieder zur Disposition, die gerade mit dem Doppelhaushalt beschlossen wurden.
Die GRÜNE Bürgerschaftsfraktion hatte sich mit einem Dringlichkeitsantrag in der letzten Sitzung an die Bürgerschaft gewandt. Dieser appellierte an die Landesregierung, die Finanzierung der Kommunen endlich bedarfs- und aufgabengerecht auszugestalten. Leider haben die konservativen Fraktionen die Brisanz des Themas nicht erkannt und stimmten gegen die Aufnahme des Dringleichkeitsantrages auf die Tagesordnung. Nun kann der Antrag erst auf der nächsten Bürgerschaftssitzung Ende Mai diskutiert werden.
Dabei muss die Landesregierung dringend aufgefordert werden, Mittel- und Oberzentren zu stärken, statt zu benachteiligen. Denn diese halten ein besonderes Maß an Infrastrukturangeboten (Theater, Musik- und Kunstschulen, Freizeitbad, Sportflächen, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung etc.) vor und strahlen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Diese Motorfunktion sollte nicht leichtfertig von der Landesregierung, aber auch nicht vom städtischen konservativen Lager aufs Spiel gesetzt werden. Die Hansestadt Wismar hat bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst.“
Dabei muss die Landesregierung dringend aufgefordert werden, Mittel- und Oberzentren zu stärken, statt zu benachteiligen. Denn diese halten ein besonderes Maß an Infrastrukturangeboten (Theater, Musik- und Kunstschulen, Freizeitbad, Sportflächen, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung etc.) vor und strahlen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Diese Motorfunktion sollte nicht leichtfertig von der Landesregierung, aber auch nicht vom städtischen konservativen Lager aufs Spiel gesetzt werden. Die Hansestadt Wismar hat bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst.“
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- Ulrike_Berger_3zu4: Bildrechte beim Kreisverband