Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei der Landrätin und der Kommunalaufsicht des Innenministeriums beantragt, den Beschluss zur Standortsicherung der Arbeitslosenbetreuung für unwirksam zu erklären. Dazu Gregor Kochhan, Fraktionsvorsitzender: „Wir sehen bei diesem Beschluss ein Mitwirkungsverbot von sechs Kreistagsmitgliedern als gegeben an. Da ähnliche Fälle in der Zukunft zu erwarten sind, wollen wir hier schnell Rechtssicherheit ermöglichen.“
Hintergrund ist, dass sich das Mitwirkungsverbot auch auf Bürgermeister erstrecke, sofern die Gemeinde, die sie vertreten, durch einen Beschluss einen unmittelbaren Vorteil erlangen kann.
„Gemeinden, die Standort der Jobcenter im Kreis sein werden, profitieren unmittelbar durch die Arbeitsplätze in den Gemeinden und die so steigende Kaufkraft. Hinzu kommen langfristige Mieteinnahmen für Gebäude im Eigentum dieser Gemeinden, die von den Jobcentern genutzt werden. In einem Fall ist dieser Zusammenhang offensichtlich“, so Kochhan.
Den BÜNDNISGRÜNEN gehe es keineswegs darum, die Inhalte des Beschlusses anzugreifen. „Kern unserer Kritik sind die Interessenkonflikte, die für die Bürgermeister im Kreistag fortwährend entstehen“, so Michael Steiger, Mitglied des Kreistags. „Viele Bürgermeister haben da aus unserer Sicht ein schiefes Verständnis ihrer Kreistagsarbeit. Denn im Kreistag vertreten alle Abgeordneten nicht ihre jeweilige Gemeinde, sondern den gesamten Kreis. Denn nur so können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner auch vertreten fühlen.“ Steiger weist abschließend auf die Problematik der Häufung von Ämtern und Funktionen hin: „Wenn wir unsere Region demokratisch weiterentwickeln wollen, dann müssen wir dahin kommen, die Verantwortung auf möglichst viele Schultern zu verteilen.“
Der Kreistag hatte am 27.02. beschlossen, auf eine Sicherung der Standorte Anklam, Greifswald, Koserow, Pasewalk, Strasburg (Uckermark), Torgelow, Ueckermünde und Wolgast für die Betreuung von ALG II-Berechtigten hinzuwirken. An der Entscheidung wirkten die dem Kreistag angehörenden Bürgermeister von Anklam, Greifswald, Pasewalk, Strasburg (Uckermark), Torgelow und Wolgast mit.
[…] und Nordkurier, die OZ in der gedruckten Ausgabe ausführlicher, berichten heute über unseren Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Kreitagsbeschlusses. Wir sehen ein Mitwirkungsverbot der BürgermeisterInnen der begünstigten Gemeinden. Die Artikel […]
nach Studium der entsprechenden Passage der Kommunalverfassung glaube ich, dass die Landrätin den Antrag nur ablehnen kann. Aber es scheint hier tatsächlich eine Gesetzes-Lücke zu geben. Die Rolle der „Fraktion der Bürgermeister“ spielte seit Jahren im Kreistag Ostvorpommern eine gewichtige Rolle.
So berechtigt der Einwand aber auch ist, in diesem Fall schießt ihr wieder mal ein Eigentor. Denn von diesen Standorten profitieren nicht in erster Linie die Gemeinden, deren gesetzliche Vertreter die Bürgermeister sind, sondern die zu Betreuenden. Somit wendet ihr euch gegen die HartzIV-Empfänge. So ist es auch bei Lesern der OZ, die ich gesprochen habe, angekommen.
Ich würde übrigens die Sache sogar noch größer ziehen. Warum dürfen Angehörige öffentlicher Verwaltungen überhaupt für ein Mandat in den kommunalen Vertretungen kandidieren? Für ein Mandat als ehrenamtlicher Richter dürfen sie es ja auch nicht.
Und im jetzigen Kreistag dürfte das Problem nicht die „Fraktion der Bürgermeister“ sein, sondern die gewaltige „Fraktion der Landtagsmitglieder“.
Viel Spaß beim Protestieren.
@ Edward:
„Denn von diesen Standorten profitieren nicht in erster Linie die Gemeinden, deren gesetzliche Vertreter die Bürgermeister sind, sondern die zu Betreuenden. Somit wendet ihr euch gegen die HartzIV-Empfänge. So ist es auch bei Lesern der OZ, die ich gesprochen habe, angekommen.“
Wir haben niemals die Standorte in Frage gestellt, dieser Eindruck entsteht nur durch die Berichterstattung…
http://blog.gruene-vorpommern-greifswald.de/2012/03/13/dasdem-gemeinwohl-verpflichtet/