Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eckpunkte einer neuen Kita-Rechtsform

Der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Initiative und das große Engagement der Elternvertretung der kommunalen Kitas. Am Freitag luden die Eltern zu einer Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Kitas ein. Diese unterstützte der Kreisverband durch Übernahme der Raummiete. „Es ist sehr wichtig, dass sich die Eltern eine eigene Position erarbeitet haben und diese auch offensiv nach außen tragen“, so Tobias Linke vom bündnisgrünen Kreisverband, „die Familien sind neben den Erzieherinnen und Erziehern die Hauptbetroffenen aller Veränderungen. Sie müssen sich Gehör verschaffen und gehört werden.“
Auch die Bürgerschaftsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat klare Vorstellungen von der Zukunft der Kitas. „Wir sollten uns klar sein, dass weder Eigenbetrieb noch GmbH kurzfristig für eine Entlastung des städtischen Haushalts sorgen werden. Auch werden umfassende Sanierungen oder Neubauten nach energetischen und pädagogischen Gesichtspunkten nur mittelfristig realisierbar sein“, gibt Stefan Fassbinder, Vorsitzender der bündnisgrünen Bürgerschaftsfraktion, zu bedenken. Diese Baumaßnahmen sollen ohne Belastung des städtischen Kredithaushaltes möglich werden. Auch deshalb sind die Bündnisgrünen dafür, dass die kommunalen Kitas aus der Stadtverwaltung ausgegliedert werden. „Die Einbindung in die städtische Verwaltung bringt einfach zu viele Reibungsverluste“, ist Fassbinder überzeugt, „außerdem ist dadurch die Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Einrichtungen sehr reduziert. Wir aber halten es auch aus wirtschaftlichen Gründen für wichtig, dass die Eigenverantwortung der Kitas gestärkt wird. Von großer Bedeutung für die positive Entwicklung unserer Kitas ist die Wahl der Geschäftsführung. Hier müssen pädagogische und ökonomische Kompetenz zusammenfließen. Auf solche Dinge können wir aber nur hinwirken, wenn die Bürgerschaft weiterhin Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten behält.“
Besonderer Fokus muss bei dem jetzt anstehenden Veränderungsprozess auf Weiterbildung und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher gelegt werden. Insbesondere die Kita-Leiterinnen müssen bei den Änderungen der Rechtsform eingebunden und darum auch angemessen weitergebildet werden. „Selbstverständlich soll auch weiterhin Tariflohn bezahlt werden und Besitzstandswahrung und Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen müssen gewährleistet bleiben“, erläutert Fassbinder, “problematisch ist in der jetzigen Struktur, dass das pädagogische Personal noch nicht einmal abgestimmte Stellenbeschreibungen hat und es auch keine flexiblen Möglichkeiten gibt, wenn ältere Erzieherinnen gerne vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis austreten wollen.“
All das sollte in der neuen Rechtsform genauso selbstverständlich sein wie die Installierung eines gemeinsamen Kita-Hort-Elternrates aller Einrichtungen. Wenn dieser einen Sitz im Aufsichtsratsgremium erhielte, wäre eine umfassende Mitbestimmung gewährleistet. Die Bündnisgrünen sind überzeugt, dass das bei der derzeitigen aktiven Elternschaft auf jeden Fall ein großer Gewinn wäre.

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