Kommunale Einspruchsmöglichkeiten im Fracking-Gesetz:
Kreistag Vorpommern-Greifswald beschließt wichtigen Antrag, den die „Große Koalition“ im Kreistag Vorpommern-Rügen abwiegelt
Das Bundeskabinett stimmt momentan ein Reglungspaket für die umstrittene Fracking-Technologie zur Erdöl- und Erdgas-Förderung ab. Neben der Bundestagsopposition wächst auch in den Regierungsfraktionen der Widerstand gegen den vorgelegten Entwurf.
Teil des Reglungspakets ist eine faktische Abschaffung der Einspruchsmöglichkeiten durch die kommunalen Wasserbehörden, sowie der Naturschutzbehörden. Um einem in diesem Sinne inakzeptablen Fracking-Gesetz entgegenzuwirken, hat der Kreistag Vorpommern-Greifswald am 15. Dezember 2014 auf Antrag der Fraktion SPD/ GRÜNE die Landrätin beauftragt, dem Reglungspaket zu widersprechen. Darüber sollen Verbände, Landes- und Bundesministerien in Kenntnis gesetzt werden.
In Vorpommern-Rügen, wo Fracking zur Erdölförderung in Saal eingesetzt wird, votierte der Kreistag hingegen gegen einen gleichlautenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Vorher hatte die Verwaltung abgewiegelt, sie sähe in dem Entwurf keine Beschränkung der kommunalen Einspruchsmöglichkeiten. „Mit der Einvernehmens-Klausel müssten die Landesbehörden die Untere Wasserbehörde nur noch anhören, nicht aber deren Einspruch befolgen. Untere Naturschutzbehörden müssten nicht einmal mehr beteiligt werden,“ erklärt dazu Fraktionsvorsitzende Claudia Müller. „Umso weniger Verständnis haben wir für das Desinteresse der ‚Großen Koalition‘ im Landkreis. Sie scheint bereit, unsere letzten kommunalen Einspruchsmöglichkeiten bei dieser umweltpolitischen Zukunftsfrage kampflos aufzugeben.“
Kristin Wegner, Grünes Mitglied im Kreistag Vorpommern-Greifswald, ergänzt: „Das unser Kreistag sich der Dramatik der Reglungen um Fracking bewusst ist, stärkt uns als Region. Wir hätten uns einen Beschluss auch aus Vorpommern-Rügen gewünscht. Der Schutz für die Menschen, die Gesundheit und unser Wasser muss in letzter Instanz immer von den Kommunen selber umgesetzt werden können.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung will nach nunmehr drei Jahren Konsultation der umstrittenen Fördermethode Fracking einen „stabilen Rechtsrahmen“ geben, anstatt ein konsequentes Verbot zu erlassen. Dabei trifft sie nicht viel mehr als rechtliche Klarstellungen für Schutzgebiete, die bereits jetzt vor solchen Eingriffen geschützt sind. Zusätzlich wird mit dem Gesetz klargestellt, dass in weiten Teilen Deutschlands gefrackt werden darf, auch in Mecklenburg-Vorpommern und in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald.
Der Entwurf eines Fracking-Gesetzes (Stand 19.11.2014) sieht eine weitestgehende Entmachtung kommunaler Einspruchsmöglichkeiten bei der Genehmigung von Fracking-Maßnahmen vor. Kommunale Wasserbehörden hätten nur noch die Möglichkeiten einer Stellungnahme, nicht eines Einspruchs. Untere Naturschutzbehörden könnten beratend angefragt werden, eine Beteiligung wäre aber nicht vorgeschrieben. Einsprüche auf kommunaler Ebene gegen die Fracking-Maßnahmen wären damit weitestgehend beschränkt, obwohl die Bevölkerung, Wirtschaft, Natur und Umwelt vor Ort direkt betroffen sind.
Obwohl die Beteiligung der Verbände und Landesregierungen seit dem 8. Dezember 2014 geplant war, steckt der Entwurf in der Abstimmung zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie dem Kanzleramt fest. Neben der Bundestagsopposition haben auch mehr als 100 Abgeordnete der CDU und SPD angemeldet, diesen Entwurf nicht in ein Gesetz bringen zu wollen. Dabei geht es unter anderem um Umweltauflagen und die Einstufung von Vorkommen.
Bildquellen
- Kristin Wegner: Bildrechte beim Kreisverband
http://blog.campact.de/2015/07/erfolg-das-umstrittene-fracking-gesetz-ist-vertagt/