Antrag in Bürgerschaft: Stadtwerke sollen in Zukunft keinen Atomstrom mehr einkaufen

Viele Menschen befinden sich zur Zeit in einem Dilemma. Die Verbraucherinnen und Verbraucher möchten einerseits ihren eigenen Atomausstieg vollziehen, indem sie zu Ökostrom-Anbietern wechseln. Auf der anderen Seite würden sie gerne Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Greifswald GmbH bleiben, da sie einen regionalen Anbieter schätzen und die Leistungen der Stadtwerke bei der Sicherung des kostenintensiven ÖPNV und beim Betrieb des Freizeitbades unterstützen möchten. Deswegen bringen wir eine Beschlussvorlage ein, die den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Greifswald GmbH beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Bezug von Atomstrom zum nächst möglichen Zeitpunkt ausgestiegen wird.

Der Anteil der Kernenergie an den Stromlieferungen der Stadtwerke beträgt rund 6%. Das sind für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6% zu viel. Denn auch dieser Strom verursacht radioaktiven Abfall, der irgendwo zwischen- bzw. endgelagert werden muss. Tausende Menschen demonstrierten im Dezember 2010 und Februar 2011 in Greifswald gegen die Castortransporte nach Lubmin und auch für eine Wende in der Energiepolitik – weg von der Atomkraft. Dies sollten wir entsprechend ernst nehmen und so schnell wie möglich den Bezug von Atomstrom beenden.

Auf der letzten Sitzung der Bürgerschaft haben wir den Weg für einen Ausweitung des Stromvertriebs der Stadtwerke Greifswald in die Region hinein freigemacht. Wenn die Stadtwerke auf Strom verzichten, der in Kernkraftwerken erzeugt wird, dann haben auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Region die Möglichkeit sauberen Strom zu beziehen und gleichzeitig die regionale Wirtschaft zu stärken.

Stefan Fassbinder
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3 Kommentare bei „Antrag in Bürgerschaft: Stadtwerke sollen in Zukunft keinen Atomstrom mehr einkaufen“

  1. Warum wird nicht eine Abstimmung über die Umwandlung in eine gemeinnützige GmbH beantragt?

    Sorgt doch dafür, dass die Stadtwerke auch den Menschen einer Stadt gehört.

    Dann kann man dem Atomausstieg gelassener ins Auge sehen und diesen auch endlich angehen.
    Weil zumindest die eigenen Stadtwerke sich daran nicht dumm und dämlich verdienen.

    Aber hey, Atomausstieg ist grad irgendwie sexy, nicht wahr..?

    1. Ach Martin, „Die Stadtwerke Greifswald GmbH ist die Holdinggesellschaft der Stadtwerkegruppe“ und alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Greifswald ist die Universitäts und Hansestadt Greifswald.
      http://www.sw-greifswald.de/wir-uber-uns
      Wie willst Du noch mehr Gemeinnützigkeit für die Bürger/Menschen der (einer) Stadt Greifswald herstellen?
      Der Aufsichtsrat der Stadtwerke ist „hochkarätig“ politisch besetzt. Die Mitglieder des AR findest Du hier:
      http://ratsinfo.greifswald.de/ratsinfo/greifswald/Committee.html;jsessionid=5AA82F56FBACB9D9113DE6D85D112626?orgid=6&o=1&oc=0&ob=1#current
      Da auch CDU und die Populisten der FDP inzwischen für den schnellstmöglichen Atomausstieg plädieren, dürfte der Antrag ein Selbstläufer sein. 😉
      Im Antrag oben steht, „… dass aus dem Bezug von Atomstrom zum nächst möglichen Zeitpunkt ausgestiegen wird. …“ damit dürfte auch Rechtssicherheit vorhanden sein.

  2. Ach ja 🙂

    Natürlich waren obige Worte eine Vision…

    Müssen wir eben ne Energienenossenschaft gründen…
    Mich ärgert einfach jeder Audi ,den die Herrschaften anschaffen und mir gleichzeitig ne Strompreiserhöhung einreden wollen…

    Die Stadtwerke kassieren kräfig ab, eben weil es ist wie es ist.
    Aber den Aufsichtsrat kannte ich vorher so nicht, jetzt ist mir schlecht!Danke!Wieviel kostet uns denn der tolle Aufsichtsrat der SW, weiß das jemand?

    p.s. Manfred, deswegen wollte ich obe auch eine:
    gGmbH, wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen richtet sich nach den §§ 51 ff. der Abgabenordnung, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. (wikipedia)

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