Diesmal: Was das Land in der Wohnungspolitik machen kann
Nicht zuletzt im eigenen Blog wurde wiederholt die Frage aufgeworfen, ob denn die Grünen neben ökologischem Wirtschaften, Klimaschutz, und Bildung auch im Auge behalten, dass einkommensschwächere Teile der Bevölkerung nicht überproportional belastet werden. Stichwort war unter anderem das Problem steigender Mieten.
Diese Problematik ist auch uns sehr wohl bekannt. Im Landtagswahlprogramm stellen wir dazu fest: „Obwohl große Teile unseres Landes vom Bevölkerungsrückgang gekennzeichnet sind, ist in einigen Orten, insbesondere in den Hochschulstädten, das Wohnraumangebot gemessen am tatsächlichen Bedarf zu knapp. Die Folge davon sind überhöhte Mieten.“ Und auch wenn der Spielraum der Landespolitik auf diesem Feld leider nicht unendlich groß ist, haben wir auch einige spezielle Vorschläge: „Wir wollen die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung stärker nutzen und Kommunen dabei unterstützen, auf die Entwicklung der Mietspiegel dämpfend einzuwirken. Dafür ist es erforderlich, dass öffentliche Wohnungsunternehmen nicht selbst als Preistreiber agieren.“ Heißt im Umkehrschluss: Die Kommune, die nicht selbst an der Mietpreisschraube dreht, soll dafür belohnt werden. Greifswald müsste also umdenken. Und: „Landesanteile an städtebaulichen Förderprogrammen sollen künftig zur Bedingung haben, dass die geförderten Kommunen wirksame Maßnahmen zur Vermeidung sozialer Verdrängung auf dem Wohnungsmarkt eingehen.“ Damit ist klar: Zur „sozialen Stadt“ gehören soziale Mieten dazu. Und selbstverständlich darf das Land nicht, wie derzeit gegenüber der Stadt Rostock, auf die alles andere als nachhaltige Scheinlösung „Privatisierung“ setzen: „Kommunen dürfen durch die Landespolitik nicht länger zum Verkauf öffentlicher Wohnungsbestände gedrängt werden.“
Klar und deutlich ist unsere Haltung zu den „Kosten der Unterkunft“. Hier lehnen wir Pauschalierungen oder Höchstwerte für die Mietkostenübernahme. Besonders betroffene Kommunen sollen besser unterstützt werden und in ihren Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Investoren gestärkt werden. Das bedeutet zum Beispiel: Einer Stadt wie Greifswald hätten Wege aufgezeigt werden können zu verhindern, dass sich mancher Investor durch Trickserei dem Mietspiegel entzieht.
Besonders gerne und häufig angeführt wird die Frage der energetischen Sanierung. Wir möchten nicht, dass Klimaschutz und soziale Frage gegeneinander ausgespielt werden, wie das von verschiedener Seite immer wieder versucht wird. Daher heißt es im Programm: „Bei der Mietkostenübernahme soll der energetische Gebäudezustand in die Berechnungen einbezogen werden. Dabei sollen sich alle MieterInnen unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit energetisch sanierten Wohnraum leisten können.“ Das heißt auch: Niemand darf durch eine zu niedrige Mietkostenübernahme gezwungen werden, eine energetisch ungünstige Wohnung zu beziehen. Es muss immer die Gesamtheit der Betriebskosten betrachtet werden, niemand darf aus einem Wohnumfeld hinaussaniert werden. Nicht ganz einfach das alles, aber ohne die Beachtung dieser Punkte wird das nichts mit der Energiewende.