Besonderer Zuweisungsbedarf

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilt der interessierten Öffentlichkeit heute mit, dass diverse Kommunen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit insgesamt 1,54 Millionen Euro unterstützt würden.
Bei den Mitteln handelt es sich um Sonderbedarfszuweisungen (mein erster Freudscher Verleser lautete „Sportbedarfszuweisungen“), also um Mittel, die über den üblichen Durst hinausgehen. Im Wesentlichen werden Investitionen im Bereich des Feuerwehrwesens finanziert.
Und da möchte ich doch fragen:
Wie kommt es, dass für die genannten Investitionen Sonderbedarfszuweisungen notwendig sind? Liegt damit nicht der Schluss nahe, dass die eigenen Mittel der Kommunen nicht ausreichen, weil die kommunale Ebene in Mecklenburg-Vorpommern systematisch unterfinanziert ist?
Nach welchen Kriterien werden Kommunen für solche Sonderzuschüsse ausgewählt? Spielt die Nähe zum Wahlkreis bzw. Landkreis des zuständigen Ministers möglicherweise eine Rolle? Wie wurden die Kommunen informiert? Wie wird sichergestellt, dass das Gleichbehandlungsgebot, das auch für das Verhältnis der Kommunen untereinander gilt, gewahrt bleibt? Wirken sich die besonderen Zuweisungen für die den betroffenen Kommunen auf den kommunalen Finanzausgleich aus und wenn nein, warum nicht?

Eigentlich sind mir diese Gefälligkeiten für den eigenen Nahbereich zu durchsichtig und zu billig. Aber offensichtlich ist eben alles noch wie früher und komischerweise funktioniert das hier immer (noch) so, fast wie zu DDR-Zeiten.
Nicht zu verachten auch der Aspekt Paternalismus und Wohltätigkeit von oben nach Gusto statt nach Gesetz. Vielleicht ist ja auch noch was für Tafeln übrig, die passen gut dazu, dann hätten die ganzen Feuerwehrgebäude auch eine Funktion.
Denn Geld ist ja offensichtlich genug da. Es mangelt nur an der Bereitschaft, dieses Geld sinnvoll, gerecht und auf nachvollziehbaren Wegen zu verteilen.

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