Diesmal: Die Planung verlässt das Hinterzimmer
Das Bild, das Einwohner_innen heutzutage von der Planung öffentlicher Bauvorhaben haben müssen, sieht ungefähr so aus: Da sitzt eine kleine Gruppe Männer zusammen, irgendwann hat irgendjemand auch mal einen Plan, und am Ende sollen natürlich auch ein paar Millionen bei herausspringen. Meistens nicht so klar ist, auf welcher Grundlage das alles geschieht, ob wann und wie welches Gremium dazu einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, und wie die Bürger_innen, die das alles ja auch betrifft, dazu etwas sagen können. Am Ende wird auf jeden Fall alles sehr teuer und wo die Hinterzimmer der heutigen Zeit sich nicht in der Wohnung von Kjeld und Yvonne befinden, wird auch nie jemand zur Rechenschaft gezogen.
Im Großen wie im Kleinen sind die Muster sehr ähnlich: Mal werden für Bahnhöfe, die niemand braucht, die Kosten jahrelang geschönt, mal wird der Neubau eines Verwaltungsgebäudes so organisiert, dass am Ende niemand verantwortlich sein will, mal glauben Investoren, einfach so eine riesige Hotelanlage in ein Naturschutzgebiet bauen zu können, und ständig werden ohne ersichtlichen Grund irgendwo Bäume abgeholzt und Ortsdurchfahrten zu Rennstrecken ausgebaut.
Im ersten Beispiel war ein grüner Verkehrsminister nötig, um Licht ins Dunkel zu bringen, im zweiten Fall ein Untersuchungsausschuss, in dem nicht zuletzt zwei Grüne jede Menge Arbeit hineinsteckten, im dritten Fall hat ein grüner Kreistagskandidat so lange nachgebohrt, bis der Investor kalte Füße bekam.
So wichtig die grüne Notbremse in den genannten Fällen war und ist, auf Dauer reicht uns das nicht. Die Häufung von Problemen und Fehlentwicklungen zeigt uns: Die Planung muss raus aus den Hinterzimmern. Transparenz und wirkungsvolle Kontrolle ist in allen Stadien eines öffentlichen Vorhabens nötig.
Ein Ausbau der Bürger_innenbeteiligung heißt also auch, dass es nicht damit getan ist, die Hürden für Volksentscheide und Volksbegehren zu senken. Natürlich ist das wichtig, wir wollen daher auch die vorhandenen Verfahren um das Instrument der „Bürgerbefragung“ erweitern und direktdemokratische Verfahren auch auf den Ebenen zulassen, wo dies momentan noch nicht möglich ist.
Hinzukommen muss eine Prozessbeteiligung. Bürger_innenforen, Bürger_innenversammlungen müssen bei größeren Vorhaben zum Normalfall werden. Die Diskussion von Varianten muss stets unvoreingenommen möglich sein. Und: Die Teilnahme an direktdemokratischen Verfahren muss allen Einwohner_innen in gleicher Weise möglich sein. Es darf also keine Zugangshürden finanzieller oder anderer Art geben. Nur so ist eine breite Akzeptanz der angesprochenen Verfahren möglich.
[…] dann darf solches auch nicht verlangt werden. Bereits vor ein paar Tagen sind wir schon auf die Planung umfangreicher Projekte ausführlich eingegangen. Die dort beschriebene Prozessbeteiligung sollte idealerweise die erste […]
[…] konzentriert, soll hier nicht Thema sein, zumal wir uns zum Thema Prozessbeteiligung bereits in dieser Reihe geäußert haben. Was Bürgerbegehren und Direkte Demokratie anbelangt, gilt für uns: Keine Angst […]